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SB.2014.00077 • VG ZH SB.2014.00077 KI-generiert

Father's Retained Property Rights Constitute Consideration in Mixed Donation, Allowing for Tax Deferral Subject to Resolutive Condition

Geschäftsnummer SB.2014.00077
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a situation where a father transferred property to his son, with the son assuming existing debts and the father retaining a ten-year purchase option, a twenty-five-year pre-emption right, and a reversionary right if the son predeceased him. The court reasoned that these retained rights, while not affecting the property's market value, constituted consideration for the transfer, making it a mixed donation. Consequently, the court determined that a tax deferral on the capital gain was applicable, as the donation was subject to a resolutive condition. If the father exercised his repurchase right, the donation would be retroactively dissolved, justifying the revocation of the tax deferral and subsequent taxation of the capital gain.

Legislator-Regeste

Amtlich

Grundstückgewinnsteuer | Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer gemischten Schenkung mit Kaufs-, Vorkaufs- und Rückfallsrecht des Schenkers Als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks vom Vater auf den Sohn übernahm Letzterer die auf demselben lastenden Schuldbriefe. Zudem räumte er seinem Vater ein auf 10 Jahre befristetes Kaufsrecht, ein auf 25 Jahre limitiertes Vorkaufsrecht sowie ein Rückfallsrecht im Fall seines Vorversterbens ein. Das Rückkaufs- bzw. Rückfallsrecht hat keinen Einfluss auf den Verkehrswert des Grundstücks, sondern ist als Gegenleistung des Erwerbers zu betrachten. Mit Einräumung dieser Rechte wurde die gemischte Schenkung, für welche gestützt auf § 216 Abs. 3 lit. a StG der Steueraufschub zu gewähren ist, mit einer Resolutivbedingung versehen. Übt der Vater sein Rückkaufsrecht aus, wird die Schenkung nachträglich aufgelöst und es rechtfertigt sich der Widerruf des Steueraufschubs und die nachträgliche Besteuerung des Grundstückgewinns im Nachsteuerverfahren. Gutheissung.

Schlagwörter

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Eigentumsübertragung Steueraufschub Kapitalgewinnsteuer Gemengsteuer Rückkaufsrecht Schenkungssteuer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 216 Abs. III lit. a StG

This provision is cited as the legal basis for granting a deferral of real estate gains tax in cases of mixed donations.

Art. 247 OR

This article is implicitly referenced by the concept of a condition, specifically a resolutive condition, which impacts the tax deferral.

Art. 245 Abs. I OR

This article relates to the conditions under which a contract can be resolved, which is relevant to the concept of the resolutive condition affecting the tax deferral.

Art. 154 OR

This article pertains to the legal consequences of exercising a right of purchase, which is relevant to the scenario of the father exercising his right to repurchase the property and thus resolving the donation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2014.00077

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2014.00077 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.10.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Grundstückgewinnsteuer · Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer gemischten Schenkung mit Kaufs-, Vorkaufs- und Rückfallsrecht des Schenkers Als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks vom Vater auf den Sohn übernahm Letzterer die auf demselben lastenden Schuldbriefe.

Zudem räumte er seinem Vater ein auf 10 Jahre befristetes Kaufsrecht, ein auf 25 Jahre limitiertes Vorkaufsrecht sowie ein Rückfallsrecht im Fall seines Vorversterbens ein. Das Rückkaufs- bzw. Rückfallsrecht hat keinen Einfluss auf den Verkehrswert des Grundstücks, sondern ist als Gegenleistung des Erwerbers zu betrachten. Mit Einräumung dieser Rechte wurde die gemischte Schenkung, für welche gestützt auf § 216 Abs. 3 lit. a StG der Steueraufschub zu gewähren ist, mit einer Resolutivbedingung versehen. Übt der Vater sein Rückkaufsrecht aus, wird die Schenkung nachträglich aufgelöst und es rechtfertigt sich der Widerruf des Steueraufschubs und die nachträgliche Besteuerung des Grundstückgewinns im Nachsteuerverfahren.

Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEDINGUNG GEGENLEISTUNG GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER KAUFSRECHT RESOLUTIVBEDINGUNG RÜCKFALL STEUERAUFSCHUB VERKEHRSWERT VORKAUFSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 154 OR Art. 245 Abs. I OR Art. 247 OR § 216 Abs. I StG § 216 Abs. III lit. a StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3