Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2014.00003 • VG ZH SB.2014.00003 KI-generiert

Property Exchange Taxable Gain Calculation: Market Value of Acquired Parking Spaces vs. Undeveloped Land

Geschäftsnummer SB.2014.00003
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a land exchange for property development, where one party transferred a small parcel of land and received in return ownership of seven parking spaces in the planned underground garage, the court addressed the calculation of the gain for property gains tax purposes. The court reasoned that for a property exchange, the proceeds are the market value of the acquired property at the time of the transaction; contrary to the taxpayer's argument that the value of undeveloped land should apply, the contract interpretation showed that the consideration received by the taxpayer was the transfer of ownership of parking spaces, not merely co-ownership interests in undeveloped land, thus validating the lower authority's use of parking space market value for determining the proceeds.

Legislator-Regeste

Amtlich

Grundstückgewinnsteuer | Berechnung der Grundstückgewinnsteuer beim Grundstücktausch Der Pflichtige übereignete dem Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Zwergparzelle. Letzterer beabsichtigte auf dem bereits ihm gehörenden und dem neu erworbenen Grundstück eine luxuriöse Überbauung mit Tiefgarage zu realisieren. Im Gegenzug verpflichtete er sich, dem Pflichtigen in der geplanten Tiefgarage sieben Parkplätze zu Eigentum zu vermachen. Beim Grundstücktausch gilt als Erlös des veräusserten Grundstücks der Verkehrswert des eingetauschten (erworbenen) Grundstücks im Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschgeschäfts. Streitig ist vorliegend einzig die Quantifizierung des Erlöses: Während die Vorinstanz für die Berechnung des Verkehrswerts auf den Marktwert für Parkplätze abstellt, vertritt der Pflichtige die Ansicht, der Wert für unbebautes Land in der Wohn- und Mischzone der Gemeinde X sei massgebend. Gestützt auf die vorgenommene Vertragsauslegung gelangt das Verwaltungsgericht zum Schluss, der vom Pflichtigen erhaltene Gegenwert beinhalte die Übereignung von Parkplätzen und nicht bloss von Miteigentumsanteilen an unbebautem Land. Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Verkehrswert der Liegenschaft Handänderungssteuer Steuerbare Umsätze Vertragsauslegung Gebrauchswert Verzugszinsberechnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 222 StG

This provision likely underpins the court's final decision regarding the calculation of the capital gain tax following the property exchange.

§ 219 Abs. I StG

This provision was cited and applied in the context of determining the consideration received in the property exchange for tax purposes.

§ 216 Abs. I StG

This provision was cited, likely establishing the basis for the taxation of capital gains from the property transaction.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2014.00003

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214076&W10_KEY=13317095&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2014.00003 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.04.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Grundstückgewinnsteuer · Berechnung der Grundstückgewinnsteuer beim Grundstücktausch Der Pflichtige übereignete dem Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Zwergparzelle. Letzterer beabsichtigte auf dem bereits ihm gehörenden und dem neu erworbenen Grundstück eine luxuriöse Überbauung mit Tiefgarage zu realisieren.

Im Gegenzug verpflichtete er sich, dem Pflichtigen in der geplanten Tiefgarage sieben Parkplätze zu Eigentum zu vermachen. Beim Grundstücktausch gilt als Erlös des veräusserten Grundstücks der Verkehrswert des eingetauschten (erworbenen) Grundstücks im Zeitpunkt des Vollzugs des Tauschgeschäfts. Streitig ist vorliegend einzig die Quantifizierung des Erlöses: Während die Vorinstanz für die Berechnung des Verkehrswerts auf den Marktwert für Parkplätze abstellt, vertritt der Pflichtige die Ansicht, der Wert für unbebautes Land in der Wohn- und Mischzone der Gemeinde X sei massgebend.

Gestützt auf die vorgenommene Vertragsauslegung gelangt das Verwaltungsgericht zum Schluss, der vom Pflichtigen erhaltene Gegenwert beinhalte die Übereignung von Parkplätzen und nicht bloss von Miteigentumsanteilen an unbebautem Land. Abweisung. · --- · Stichworte: · ARRONDIERUNG ERLÖS GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER GRUNDSTÜCKTAUSCH PARKPLATZ TAUSCH TIEFGARAGENPARKPLATZ VERKEHRSWERT · Rechtsnormen: · § 216 Abs. I StG § 219 Abs. I StG § 222 StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3