Tax Installment Application After Enforcement Proceedings
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal against the rejection of an application for installment payments regarding state and municipal taxes for 2009 and 2010, made after enforcement proceedings (Betreibung) had been initiated. The court reasoned that denying a deferral application solely because enforcement proceedings had started contradicts the purpose of payment relief, as "special circumstances" justifying relief might only arise or persist at the time enforcement is escalated, warranting a substantive review of the application in such instances. However, the court further determined that if a taxpayer's application for installment payments after enforcement escalation is submitted without presenting new facts justifying a review compared to a previously rejected application, the court should decline to enter into a substantive examination, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSteuerbezug (Ratenzahlung Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010) | Stundungsgesuch nach Anhebung der Betreibung Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann das Gemeindesteueramt fällige Steuerbeträge vorübergehend stunden oder Ratenzahlungen bewilligen (§ 177 Abs. 1 StG). Der Standpunkt der Vorinstanz, nach eingeleiteter Betreibung sei prinzipiell keine Stundung mehr zu gewähren, wird dem Zweck der Zahlungserleichterungen nicht gerecht. So ist nicht auszuschliessen, dass "besondere Verhältnisse" erst nach Anhebung der Betreibung eintreten oder diese im Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung fortdauern und der Pflichtige erstmals ein Stundungsgesuch stellt. In diesen Fällen erscheint es sachgerecht, ein Stundungsgesuch auch nach Einleitung der Betreibung materiell zu behandeln. Auf Gesuche nach Anhebung der Betreibung von Steuerpflichtigen, deren Stundungsgesuch - wie hier - abgelehnt wurde, ohne dass im Vergleich zum bereits abgelehnten Gesuch neue, besondere Verhältnisse begründende Tatsachen vorgebracht werden, die eine erneute Überprüfung rechtfertigen, soll hingegen nicht eingetreten werden. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision concerning the granting of temporary deferral or installment payments for due tax amounts is explicitly cited in the reasoning related to the substance of the application, which implies its foundational relevance to the decision, although the dispositive itself is not fully visible, contextually this is the main legal basis discussed.
This provision is cited alongside § 177 Abs. I StG, indicating its relevance to the decision concerning tax payment relief.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2013.00145
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2013.00145 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.03.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuerbezug (Ratenzahlung Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010) · Stundungsgesuch nach Anhebung der Betreibung Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann das Gemeindesteueramt fällige Steuerbeträge vorübergehend stunden oder Ratenzahlungen bewilligen (§ 177 Abs. 1 StG). Der Standpunkt der Vorinstanz, nach eingeleiteter Betreibung sei prinzipiell keine Stundung mehr zu gewähren, wird dem Zweck der Zahlungserleichterungen nicht gerecht.
So ist nicht auszuschliessen, dass "besondere Verhältnisse" erst nach Anhebung der Betreibung eintreten oder diese im Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung fortdauern und der Pflichtige erstmals ein Stundungsgesuch stellt. In diesen Fällen erscheint es sachgerecht, ein Stundungsgesuch auch nach Einleitung der Betreibung materiell zu behandeln. Auf Gesuche nach Anhebung der Betreibung von Steuerpflichtigen, deren Stundungsgesuch - wie hier - abgelehnt wurde, ohne dass im Vergleich zum bereits abgelehnten Gesuch neue, besondere Verhältnisse begründende Tatsachen vorgebracht werden, die eine erneute Überprüfung rechtfertigen, soll hingegen nicht eingetreten werden.
Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE VERHÄLTNISSE BETREIBUNG MATERIELLE PRÜFUNG NICHTEINTRETEN RATENZAHLUNGEN STEUERBEZUG STUNDUNGSGESUCH VORÜBERGEHENDE NOTLAGE ZAHLUNGSBEFEHL ZAHLUNGSERLEICHTERUNG · Rechtsnormen: · § 177 Abs. I StG § 177 Abs. II StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3