Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2012.00164 • VG ZH SB.2012.00164 KI-generiert

Tax Treatment of Stock Index Future Losses from Online Trading

Geschäftsnummer SB.2012.00164
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the tax treatment of losses from stock index future transactions conducted by a taxpayer over four months via an online bank account, where the taxpayer claimed a loss from an independent sideline occupation as a securities trader. The court found that all criteria for establishing an independent gainful activity under tax law were met, specifically updating prior case law to hold that online trading through a licensed broker does not preclude the criterion of "market appearance" (Marktauftritt), as the licensed participant acts merely as an extension of the investor. Consequently, the court partially granted the appeal, acknowledging the loss as arising from an independent gainful activity.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel / Kriterium des Marktauftritts Die Pflichtigen deklarierten einen Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Ehemanns als Wertschriftenhändler. Der Verlust war das Ergebnis einer Vielzahl von Transaktionen mit Aktienindex-Futures, die der Ehemann während vier Monaten über sein Online-Konto bei einer Bank abwickelte. Vorliegend sind sämtliche Kriterien für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG erfüllt, insbesondere auch das Kriterium des Marktauftritts: An der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, wonach es dem Anleger stets an einem eigenen Marktauftritt fehle, wenn er Derivatgeschäfte mittels eines an der Börse zugelassenen Effektenhändlers tätigt, um sich so Zutritt zu einem ihm sonst verschlossenen Markt zu verschaffen, kann nicht mehr festgehalten werden. Beim Online-Trading ist der lizenzierte Börsenteilnehmer nichts Weiteres als der verlängerte Arm des Anlegers und seine Tätigkeit ist i.d.R. nur formeller Natur. Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Aktienindex Wertpapierumsätze Betriebskonto Sicherung der Steuerforderung Besteuerung des Kapitalgewinns Bankenrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 18 Abs. I StG

This provision establishes the criterion for self-employment, which was central to the court's finding that the husband's activity qualified as such.

§ 27 Abs. I StG

This provision governs the deduction of losses, which was partially granted based on the finding of self-employment.

§ 27 Abs. II lit. c StG

This provision, along with § 27 Abs. I StG, was used regarding the loss deduction which was the subject of the appeal's partial success.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2012.00164

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212890&W10_KEY=13317102&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2012.00164 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.05.2013 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2009 · Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel / Kriterium des Marktauftritts Die Pflichtigen deklarierten einen Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Ehemanns als Wertschriftenhändler. Der Verlust war das Ergebnis einer Vielzahl von Transaktionen mit Aktienindex-Futures, die der Ehemann während vier Monaten über sein Online-Konto bei einer Bank abwickelte.

Vorliegend sind sämtliche Kriterien für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG erfüllt, insbesondere auch das Kriterium des Marktauftritts: An der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, wonach es dem Anleger stets an einem eigenen Marktauftritt fehle, wenn er Derivatgeschäfte mittels eines an der Börse zugelassenen Effektenhändlers tätigt, um sich so Zutritt zu einem ihm sonst verschlossenen Markt zu verschaffen, kann nicht mehr festgehalten werden. Beim Online-Trading ist der lizenzierte Börsenteilnehmer nichts Weiteres als der verlängerte Arm des Anlegers und seine Tätigkeit ist i.d.R. nur formeller Natur.

Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · BÖRSE DERIVATE EFFEKTENHÄNDLER FUTURES GEWERBSMÄSSIGKEIT INTERNET-BANKING MARKTAUFTRITT SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT VERLUST VERLUSTABZUG WERTSCHRIFTENHANDEL WERTSCHRIFTENHÄNDLER · Rechtsnormen: · § 18 Abs. I StG § 27 Abs. I StG § 27 Abs. II lit. c StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2