Tax Treatment of Stock Index Future Losses from Online Trading
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the tax treatment of losses from stock index future transactions conducted by a taxpayer over four months via an online bank account, where the taxpayer claimed a loss from an independent sideline occupation as a securities trader. The court found that all criteria for establishing an independent gainful activity under tax law were met, specifically updating prior case law to hold that online trading through a licensed broker does not preclude the criterion of "market appearance" (Marktauftritt), as the licensed participant acts merely as an extension of the investor. Consequently, the court partially granted the appeal, acknowledging the loss as arising from an independent gainful activity.
Legislator-Regeste
AmtlichStaats- und Gemeindesteuern 2009 | Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel / Kriterium des Marktauftritts Die Pflichtigen deklarierten einen Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Ehemanns als Wertschriftenhändler. Der Verlust war das Ergebnis einer Vielzahl von Transaktionen mit Aktienindex-Futures, die der Ehemann während vier Monaten über sein Online-Konto bei einer Bank abwickelte. Vorliegend sind sämtliche Kriterien für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG erfüllt, insbesondere auch das Kriterium des Marktauftritts: An der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, wonach es dem Anleger stets an einem eigenen Marktauftritt fehle, wenn er Derivatgeschäfte mittels eines an der Börse zugelassenen Effektenhändlers tätigt, um sich so Zutritt zu einem ihm sonst verschlossenen Markt zu verschaffen, kann nicht mehr festgehalten werden. Beim Online-Trading ist der lizenzierte Börsenteilnehmer nichts Weiteres als der verlängerte Arm des Anlegers und seine Tätigkeit ist i.d.R. nur formeller Natur. Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision establishes the criterion for self-employment, which was central to the court's finding that the husband's activity qualified as such.
This provision governs the deduction of losses, which was partially granted based on the finding of self-employment.
This provision, along with § 27 Abs. I StG, was used regarding the loss deduction which was the subject of the appeal's partial success.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2012.00164
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2012.00164 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.05.2013 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2009 · Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel / Kriterium des Marktauftritts Die Pflichtigen deklarierten einen Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Ehemanns als Wertschriftenhändler. Der Verlust war das Ergebnis einer Vielzahl von Transaktionen mit Aktienindex-Futures, die der Ehemann während vier Monaten über sein Online-Konto bei einer Bank abwickelte.
Vorliegend sind sämtliche Kriterien für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG erfüllt, insbesondere auch das Kriterium des Marktauftritts: An der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, wonach es dem Anleger stets an einem eigenen Marktauftritt fehle, wenn er Derivatgeschäfte mittels eines an der Börse zugelassenen Effektenhändlers tätigt, um sich so Zutritt zu einem ihm sonst verschlossenen Markt zu verschaffen, kann nicht mehr festgehalten werden. Beim Online-Trading ist der lizenzierte Börsenteilnehmer nichts Weiteres als der verlängerte Arm des Anlegers und seine Tätigkeit ist i.d.R. nur formeller Natur.
Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · BÖRSE DERIVATE EFFEKTENHÄNDLER FUTURES GEWERBSMÄSSIGKEIT INTERNET-BANKING MARKTAUFTRITT SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT VERLUST VERLUSTABZUG WERTSCHRIFTENHANDEL WERTSCHRIFTENHÄNDLER · Rechtsnormen: · § 18 Abs. I StG § 27 Abs. I StG § 27 Abs. II lit. c StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2