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SB.2012.00121 • VG ZH SB.2012.00121 KI-generiert

Taxpayer Appeal Regarding Deductibility of Support Payments

Geschäftsnummer SB.2012.00121
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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In a dispute over state and municipal income tax for the year 2007, the taxpayers appealed a decision regarding the deductibility of support payments received from an uncle, which they claimed were tax-exempt. The court dismissed the appeal, reasoning that taxpayers bear the legal obligation to cooperate in clarifying facts supporting claims for tax-exempt income, such as gifts or support payments. Since the taxpayers failed in both the initial assessment and appeal proceedings to adequately detail or substantiate the underlying circumstances and reasons for the payments from the husband's uncle, they violated their duty to cooperate, thus failing to prove the payments were tax-exempt income.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2007 | Abzugsfähigkeit von Unterstützungszahlungen des Onkels Um die Beurteilung zu ermöglichen, ob geltend gemachte Vermögenszugänge als steuerfreie Schenkungen oder Unterstützungsleistungen zu würdigen sind, ist der Steuerpflichtige kraft der ihn treffenden gesetzlichen Obliegenheiten gehalten, an der Abklärung der behaupteten Tatsachen mitzuwirken. Weil für derartige steueraufhebende Tatsachen, für die der Steuerpflichtige nach der allgemeinen Beweislastregel im Steuerrecht die Beweislast trägt, regelmässig die natürliche Vermutung streitet, dass er alle ihn entlastenden Umstände von sich aus vorbringt, besteht seine Obliegenheit zur Mitwirkung auch darin, solche Tatsachen geltend zu machen, darzutun und nachzuweisen. Im vorliegenden Fall haben die Pflichtigen weder im Veranlagungs- noch im Rechtsmittelverfahren die Umstände und Gründe geschildert, welche den streitbetroffenen Zahlungen des Onkels des Ehemannes zugrunde liegen. Sie haben es somit in Missachtung ihrer Mitwirkungspflicht unterlassen, in nachvollziehbarer Weise aufzuzeigen und zu belegen, weshalb es sich bei den behaupteten Zahlungen um steuerfreie Einkünfte handle. Abweisung.

Schlagwörter

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steuerfreie Einkünfte Steuerveranlagungsverfahren Unterstützungspflicht Schenkungssteuer Abzug von Kinderalimenten Rechte des Steuerpflichtigen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 16 Abs. I StG

This provision is cited in relation to the substantive tax law basis, though the primary ground for dismissal relates to failure to meet the burden of proof.

§ 24 lit. a StG

This provision is cited in relation to the substantive tax law basis, though the primary ground for dismissal relates to failure to meet the burden of proof.

§ 24 lit. d StG

This provision is cited in relation to the substantive tax law basis, though the primary ground for dismissal relates to failure to meet the burden of proof.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2012.00121

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2012.00121 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.02.2013 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2007 · Abzugsfähigkeit von Unterstützungszahlungen des Onkels Um die Beurteilung zu ermöglichen, ob geltend gemachte Vermögenszugänge als steuerfreie Schenkungen oder Unterstützungsleistungen zu würdigen sind, ist der Steuerpflichtige kraft der ihn treffenden gesetzlichen Obliegenheiten gehalten, an der Abklärung der behaupteten Tatsachen mitzuwirken.

Weil für derartige steueraufhebende Tatsachen, für die der Steuerpflichtige nach der allgemeinen Beweislastregel im Steuerrecht die Beweislast trägt, regelmässig die natürliche Vermutung streitet, dass er alle ihn entlastenden Umstände von sich aus vorbringt, besteht seine Obliegenheit zur Mitwirkung auch darin, solche Tatsachen geltend zu machen, darzutun und nachzuweisen. Im vorliegenden Fall haben die Pflichtigen weder im Veranlagungs- noch im Rechtsmittelverfahren die Umstände und Gründe geschildert, welche den streitbetroffenen Zahlungen des Onkels des Ehemannes zugrunde liegen.

Sie haben es somit in Missachtung ihrer Mitwirkungspflicht unterlassen, in nachvollziehbarer Weise aufzuzeigen und zu belegen, weshalb es sich bei den behaupteten Zahlungen um steuerfreie Einkünfte handle.

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWEISLAST BEWEISLASTREGEL BEWEISLASTVERTEILUNG BEWEISLOSIGKEIT MITWIRKUNGSPFLICHT OBLIEGENHEIT SCHENKUNG UNTERSTÜTZUNG UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG · Rechtsnormen: · § 16 Abs. I StG § 24 lit. a StG § 24 lit. d StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3