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SB.2012.00118 • VG ZH SB.2012.00118 KI-generiert

Tax Remission Application Premature Due to Pending Objection

Geschäftsnummer SB.2012.00118
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A taxpayer sought tax remission for additional federal direct taxes and associated penalties, but the court determined that the prerequisite for considering a remission application—that the underlying taxes, interest, or penalties must have achieved legal finality—had not been met because the taxpayer had filed an objection against the assessment decisions. Consequently, the cantonal tax office should not have accepted the remission request, leading the court to rule that it could not substantively review the renewed request and therefore dismissed the appeal insofar as it was admissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Steuererlass (Direkte Bundessteuer: Nachsteuer und Busse) | Steuererlass (direkte Bundessteuer, Nachsteuer und Busse): Die Rechtskraft der zu erlassenden Steuern, Zinsen oder Bussen ist formelle Voraussetzung für die Durchführung des Erlassverfahrens und kann deshalb auf ein Gesuch um Erlass nicht rechtkräftig festgesetzter Steuern, Zinsen oder Bussen nicht eingetreten werden (E. 2.1). Die Nachsteuer und Busse, um deren Erlass die Beschwerdeführerin ersucht, sind nicht in Rechtskraft erwachsen, weil sie, die Beschwerdeführerin, Einsprache gegen die Nachsteuer- und Strafverfügung erhoben hat. Das kantonale Steueramt hätte deshalb richtigerweise auf das Erlassgesuch der Beschwerdeführerin nicht eintreten dürfen. Eine materielle Prüfung des in der Beschwerde erneuerten Gesuchs verbietet sich demzufolge und ist insoweit auf die Beschwerde nicht einzutreten. Eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zur Rechtskraft der Nachsteuer- und Strafverfügung fällt aus diesem Grund ausser Betracht. Dem prozessualen Ergebnis entsprechend ist die Beschwerde vielmehr abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist (E. 2.2). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird.

Schlagwörter

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Steuererlass direkte Steuer Steuerveranlagungen Steuervorbescheid versuchte Steuerhinterziehung Verspätungsausschluss

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 167 Abs. 1 DBG

This provision pertains to the required legal finality (Rechtskraft) for initiating tax remission proceedings, which was the basis for the decision not to enter upon the merits of the appeal.

Art. 7 Abs. 2 EV

This provision is cited alongside Art. 167 Abs. 1 DBG in the context of the legal framework governing the non-admissibility of the remission request.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2012.00118

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2012.00118 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.10.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuererlass (Direkte Bundessteuer: Nachsteuer und Busse) · Steuererlass (direkte Bundessteuer, Nachsteuer und Busse): Die Rechtskraft der zu erlassenden Steuern, Zinsen oder Bussen ist formelle Voraussetzung für die Durchführung des Erlassverfahrens und kann deshalb auf ein Gesuch um Erlass nicht rechtkräftig festgesetzter Steuern, Zinsen oder Bussen nicht eingetreten werden (E. 2.1).

Die Nachsteuer und Busse, um deren Erlass die Beschwerdeführerin ersucht, sind nicht in Rechtskraft erwachsen, weil sie, die Beschwerdeführerin, Einsprache gegen die Nachsteuer- und Strafverfügung erhoben hat. Das kantonale Steueramt hätte deshalb richtigerweise auf das Erlassgesuch der Beschwerdeführerin nicht eintreten dürfen. Eine materielle Prüfung des in der Beschwerde erneuerten Gesuchs verbietet sich demzufolge und ist insoweit auf die Beschwerde nicht einzutreten. Eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zur Rechtskraft der Nachsteuer- und Strafverfügung fällt aus diesem Grund ausser Betracht.

Dem prozessualen Ergebnis entsprechend ist die Beschwerde vielmehr abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist (E. 2.2). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird. · --- · Stichworte: · BUSSE NACHSTEUER RECHTSKRAFT STEUERERLASS · Rechtsnormen: · Art. 167 Abs. 1 DBG Art. 7 Abs. 2 EV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2