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SB.2011.00151 • VG ZH SB.2011.00151 KI-generiert

Taxpayer Fails to Prove Maintenance Costs for Tax Year 2008

Geschäftsnummer SB.2011.00151
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a tax dispute concerning property maintenance costs for the 2008 tax year, the court upheld the tax office's estimation, finding that the taxpayer failed to provide sufficient proof to challenge the assessed maintenance costs. The court reasoned that because the property's condition prior to renovations and reconstruction was not precisely documented, it was impossible to determine the extent to which the incurred costs were for value preservation rather than improvement, making the tax office's estimation not demonstrably incorrect.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2008 | Teilweise Ermessenseinschätzung Der Pflichtige reichte im Einspracheverfahren eine Steuererklärung ein. Das Steueramt gelangte nach Untersuchungen zu Recht zum Schluss, dass der Pflichtige den Nachweis der Unrichtigkeit der Ermessenseinschätzung hinsichtlich der geltend gemachten Unterhaltskosten der Liegenschaft nicht erbracht hat. Denn angesichts dessen, dass der bauliche Zustand der Liegenschaft vor Beginn von Renovation und Umbau nicht genau dokumentiert worden ist, bleibt somit ungewiss, in welchem Mass die hierauf entfallenden Kosten werterhaltenden Charakter aufweisen. Die Schätzung der Vorinstanzen erscheint nicht als sachwidrig und daher nicht als offensichtlich unrichtig. Abweisung.

Schlagwörter

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Unterhaltskosten Steuerveranlagungen Liegenschaftssteuer Steuerjustizverfahren Streitwert Minderwert des verbleibenden Teils

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 30 Abs. II StG

Cited as the legal basis for the tax assessment and the court's decision regarding the estimation of property maintenance costs.

§ 139 Abs. II StG

Cited in relation to the appeal process and the court's review of the tax office's assessment.

§ 140 Abs. II StG

Cited in relation to the appeal process and the court's review of the tax office's assessment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00151

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00151 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.05.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2008 · Teilweise Ermessenseinschätzung Der Pflichtige reichte im Einspracheverfahren eine Steuererklärung ein. Das Steueramt gelangte nach Untersuchungen zu Recht zum Schluss, dass der Pflichtige den Nachweis der Unrichtigkeit der Ermessenseinschätzung hinsichtlich der geltend gemachten Unterhaltskosten der Liegenschaft nicht erbracht hat.

Denn angesichts dessen, dass der bauliche Zustand der Liegenschaft vor Beginn von Renovation und Umbau nicht genau dokumentiert worden ist, bleibt somit ungewiss, in welchem Mass die hierauf entfallenden Kosten werterhaltenden Charakter aufweisen. Die Schätzung der Vorinstanzen erscheint nicht als sachwidrig und daher nicht als offensichtlich unrichtig. Abweisung. · --- · Stichworte: · ERMESSENSEINSCHÄTZUNG LIEGENSCHAFTSUNTERHALT OFFENSICHTLICHE UNRICHTIGKEIT SCHÄTZUNG WERTERHALTENDE AUFWENDUNGEN WERTVERMEHRENDE AUFWENDUNGEN · Rechtsnormen:

· § 30 Abs. II StG § 139 Abs. II StG § 140 Abs. II StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3