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SB.2011.00115 • VG ZH SB.2011.00115 KI-generiert

Tax Remission Denial Due to Prior Payment

Geschäftsnummer SB.2011.00115
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The petitioner sought a tax remission for state and municipal taxes covering the years 2000 through 2008, but since all demanded tax amounts had already been paid, the court determined that granting a remission would effectively amount to reviewing legally binding tax assessments. The court reasoned that while exceptional practice permits tax refunds if clear grounds for remission existed at the time of payment, the petitioner failed to demonstrate such an emergency situation at that time, leading to the decision not to rule on the merits of the remission request due to the prior settlement of the tax liabilities.

Legislator-Regeste

Amtlich

Steuererlass (Staats- und Gemeindesteuern) | Steuererlass / Rückerstattung bereits bezahlter Steuern Die Rückerstattung von Steuern im Rahmen des Erlassverfahrens liefe sinngemäss auf eine Überprüfung rechtskräftiger Einschätzungsentscheide hinaus. Auf das Steuererlassgesuch der Pflichtigen ist daher nicht einzutreten, hat sie doch sämtliche Steuerforderungen (Steuerperioden 2000-2008), um deren Erlass sie ersucht, beglichen. Zwar lässt die Praxis ausnahmsweise die Rückerstattung zu, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung der Steuern eindeutige Erlassgründe vorlagen. Eine solche Notlage im Zeitpunkt der Zahlung ist bei der Pflichtigen nicht ersichtlich (E. 4). Nichteintreten.

Schlagwörter

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Steuererlass Steuerveranlagungen Versäumnis des Steuerpflichtigen ersuchender Staat Steuervorbescheid Amtshilfe in Steuersachen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00115

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00115 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.06.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuererlass (Staats- und Gemeindesteuern) · Steuererlass / Rückerstattung bereits bezahlter Steuern

Die Rückerstattung von Steuern im Rahmen des Erlassverfahrens liefe sinngemäss auf eine Überprüfung rechtskräftiger Einschätzungsentscheide hinaus. Auf das Steuererlassgesuch der Pflichtigen ist daher nicht einzutreten, hat sie doch sämtliche Steuerforderungen (Steuerperioden 2000-2008), um deren Erlass sie ersucht, beglichen. Zwar lässt die Praxis ausnahmsweise die Rückerstattung zu, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung der Steuern eindeutige Erlassgründe vorlagen. Eine solche Notlage im Zeitpunkt der Zahlung ist bei der Pflichtigen nicht ersichtlich (E. 4). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · NICHTEINTRETEN NOTLAGE RECHTSKRAFT RÜCKERSTATTUNG BEZAHLTER STEUERN STEUERERLASS · Rechtsnormen: · Art. 83 lit. m BGG § 183 StG § 185 Abs. ii StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3