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SB.2011.00091 • VG ZH SB.2011.00091 KI-generiert

Taxation of Lump-Sum Bonus Distribution as Capital Indemnity

Geschäftsnummer SB.2011.00091
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed an appeal concerning the taxation of a lump-sum payment received under a bonus plan for the 2009 income taxes. The court reasoned that for a lump-sum payment to qualify for the privileged tax rate applicable to capital indemnities for recurring benefits, it must compensate for payments that would ordinarily have been made periodically. Since the bonus plan stipulated only a periodic distribution of one-third of the allocated bonus, the court held that the payout of the remaining two-thirds after a three-year vesting period could not be classified as a capital indemnity for recurring benefits, explicitly rejecting the opposing view of a lower tax court.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen Die Besteuerung einer Kapitalleistung mit dem privilegierten Steuersatz für Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen setzt voraus, dass damit Leistungen abgegolten werden, für die ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen gewesen wäre (E. 2.2). Der vorliegend anwendbare Bonusplan hat - besondere Umstände ausgenommen - eine periodische Ausrichtung des zugeteilten Bonus lediglich im Umfang von einem Drittel vorgesehen, weshalb die Auszahlung der restlichen zwei Drittel (nach Ablauf einer dreijährigen Leistungsperiode) nicht als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen qualifiziert werden kann. Die gegenteilige Auffassung des Steuergerichts BL wird ausdrücklich verworfen (E. 2.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Pauschalbesteuerung Zahlung der Leistungen Gehaltsprämie Einkommenverteilung Karenzjahr Steueranreiz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 36 StG

This provision is cited in the table as a legal norm relevant to the decision, and the decision ultimately dismisses the appeal concerning the taxation of the capital payment.

§ 17 Abs. I StG

This provision is cited in the table as a legal norm relevant to the decision regarding the tax treatment of the payment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00091

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00091 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2009 · Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen Die Besteuerung einer Kapitalleistung mit dem privilegierten Steuersatz für Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen setzt voraus, dass damit Leistungen abgegolten werden, für die ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen gewesen wäre (E. 2.2).

Der vorliegend anwendbare Bonusplan hat - besondere Umstände ausgenommen - eine periodische Ausrichtung des zugeteilten Bonus lediglich im Umfang von einem Drittel vorgesehen, weshalb die Auszahlung der restlichen zwei Drittel (nach Ablauf einer dreijährigen Leistungsperiode) nicht als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen qualifiziert werden kann. Die gegenteilige Auffassung des Steuergerichts BL wird ausdrücklich verworfen (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BONUS BONUSZAHLUNG KAPITALABFINDUNG SATZBESTIMMUNG STEUERSATZ WIEDERKEHRENDE LEISTUNG · Rechtsnormen:

· § 17 Abs. I StG § 36 StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2