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SB.2011.00066 • VG ZH SB.2011.00066 KI-generiert

Foreign National Tax Residency Determination Under DTA Tie-Breaker Rules

Geschäftsnummer SB.2011.00066
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed the direct federal tax liability for a foreign national who spent weekdays on business in their home country and weekends with their family in the canton, determining their tax residency under the applicable double taxation agreement (DTA) with that country, which employs a tie-breaker cascade. The court reasoned that the taxpayer failed to sufficiently prove the existence of a permanent home in the other country as required by the DTA; furthermore, even if such a home existed, the closer personal and economic ties, including years of residence in an owned apartment with family and no change from previous years where the individual was fully liable, remained with the Swiss residence, thus upholding the assessment of tax residency in the canton.

Legislator-Regeste

Amtlich

Direkte Bundessteuer 2007 | Steuerrechtlicher Wohnsitz / Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien (DBA-T) Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Tschechen, der sich unter der Woche geschäftlich in Tschechien aufhält und an Wochenenden bei seiner Familie in der Schweiz. Vorgehen nach der in Art. 4 DBA-T vorgesehenen Kaskade (E. 2.2 und E. 3). Beweislastverteilung für steuerbegründende Tatsachen; Zusammenspiel mit der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (E. 2.3). Die für das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot entwickelten Kriterien (regelmässige Rückkehr an den Familienort; Konstrukt des "leitenden Angestellten") können nicht ohne weiteres auf das internationale Verhältnis übertragen werden (E. 3.2.2). Vorliegend fehlender Nachweis einer ständigen Wohnstätte in Tschechien. Selbst bei Annahme einer solchen, würden engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zum Wohnsitz in der Schweiz bestehen, da der Pflichtige seit vielen Jahren mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung in der Schweiz lebt und sich an der Situation gegenüber den Vorjahren, in denen der Pflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig war, nichts geändert hat. Abweisung.

Schlagwörter

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ausländische Staatsangehörige Steuerpflicht Doppelbesteuerungsabkommen direkte Steuer Steuerveranlagungen Bestimmung des Wohnsitzes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00066

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00066 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.03.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.11.2012 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Direkte Bundessteuer 2007 · Steuerrechtlicher Wohnsitz / Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien (DBA-T) Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Tschechen, der sich unter der Woche geschäftlich in Tschechien aufhält und an Wochenenden bei seiner Familie in der Schweiz.

Vorgehen nach der in Art. 4 DBA-T vorgesehenen Kaskade (E. 2.2 und E. 3). Beweislastverteilung für steuerbegründende Tatsachen; Zusammenspiel mit der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (E. 2.3). Die für das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot entwickelten Kriterien (regelmässige Rückkehr an den Familienort; Konstrukt des "leitenden Angestellten") können nicht ohne weiteres auf das internationale Verhältnis übertragen werden (E. 3.2.2). Vorliegend fehlender Nachweis einer ständigen Wohnstätte in Tschechien. Selbst bei Annahme einer solchen, würden engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zum Wohnsitz in der Schweiz bestehen, da der Pflichtige seit vielen Jahren mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung in der Schweiz lebt und sich an der Situation gegenüber den Vorjahren, in denen der Pflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig war, nichts geändert hat.

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWEISLASTVERTEILUNG DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) FAMILIE INTERKANTONALES STEUERRECHT LEBENSMITTELPUNKT MITWIRKUNGSPFLICHT NOVENVERBOT STEUERRECHTLICHER WOHNSITZ SUBSTANTIIERUNGSPFLICHT WOCHENAUFENTHALTER · Rechtsnormen: · Art. 3 DBG Art. 126 DBG Art. 130 Abs. II DBG Art. 132 Abs. III DBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1