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SB.2011.00065 • VG ZH SB.2011.00065 KI-generiert

Taxpayer's Closer Ties to Switzerland Subject Him to Swiss Taxation

Geschäftsnummer SB.2011.00065
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that an individual, who split his time between business in his home country during the week and family in Switzerland on weekends, was subject to taxation in Switzerland for the tax year 2007. Applying the tie-breaker rules of the double taxation agreement, the court found no permanent home in his country of business, and even if there were, his closer personal and economic ties remained with his family and established residence in Switzerland, where he had previously been fully taxable. The court also addressed the burden of proof for tax-related facts and the taxpayer's duty to cooperate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2007 | Steuerrechtlicher Wohnsitz / Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien (DBA-T) Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Tschechen, der sich unter der Woche geschäftlich in Tschechien aufhält und an Wochenenden bei seiner Familie in der Schweiz. Vorgehen nach der in Art. 4 DBA-T vorgesehenen Kaskade (E. 2.2 und E. 3). Beweislastverteilung für steuerbegründende Tatsachen; Zusammenspiel mit der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (E. 2.3). Die für das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot entwickelten Kriterien (regelmässige Rückkehr an den Familienort; Konstrukt des "leitenden Angestellten") können nicht ohne weiteres auf das internationale Verhältnis übertragen werden (E. 3.3.2). Vorliegend fehlender Nachweis einer ständigen Wohnstätte in Tschechien. Selbst bei Annahme einer solchen, würden engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zum Wohnsitz in der Schweiz bestehen, da der Pflichtige seit vielen Jahren mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung in der Schweiz lebt und sich an der Situation gegenüber den Vorjahren, in denen der Pflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig war, nichts geändert hat. Abweisung.

Schlagwörter

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internationale Doppelbesteuerung Steuerverfahren fester Wohnsitz Beweislast der steuerpflichtigen Person Familienbetrieb Doppelbelastung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 DBA-T

Cited as the basis for the cascade procedure to determine the tax residency in an international double taxation case.

§ 135 StG

Cited in relation to the burden of proof for tax-establishing facts and the taxpayer's duty to cooperate.

§ 139 Abs. II StG

Cited regarding the burden of proof for tax-establishing facts.

§ 140 Abs. II StG

Cited regarding the taxpayer's duty to cooperate.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00065

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00065 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.03.2012 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.11.2012 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2007 · Steuerrechtlicher Wohnsitz / Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien (DBA-T) Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Tschechen, der sich unter der Woche geschäftlich in Tschechien aufhält und an Wochenenden bei seiner Familie in der Schweiz.

Vorgehen nach der in Art. 4 DBA-T vorgesehenen Kaskade (E. 2.2 und E. 3). Beweislastverteilung für steuerbegründende Tatsachen; Zusammenspiel mit der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (E. 2.3). Die für das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot entwickelten Kriterien (regelmässige Rückkehr an den Familienort; Konstrukt des "leitenden Angestellten") können nicht ohne weiteres auf das internationale Verhältnis übertragen werden (E. 3.3.2). Vorliegend fehlender Nachweis einer ständigen Wohnstätte in Tschechien. Selbst bei Annahme einer solchen, würden engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zum Wohnsitz in der Schweiz bestehen, da der Pflichtige seit vielen Jahren mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung in der Schweiz lebt und sich an der Situation gegenüber den Vorjahren, in denen der Pflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig war, nichts geändert hat.

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWEISLASTVERTEILUNG DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) FAMILIE INTERKANTONALES STEUERRECHT LEBENSMITTELPUNKT MITWIRKUNGSPFLICHT NOVENVERBOT STEUERRECHTLICHER WOHNSITZ SUBSTANTIIERUNGSPFLICHT WOCHENAUFENTHALTER · Rechtsnormen: · § 135 StG § 139 Abs. II StG § 140 Abs. II StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1