Taxpayer Appeal Regarding Denied Extension of Tax Payment Deferral
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA taxpayer, having previously been granted a payment deferral for state and municipal taxes from 2003-2008, sought an extension of this relief, which the court treated as a request for reconsideration because final decisions on payment arrangements are generally subject to substantive change only if the legal or factual basis has significantly changed or if there is an abuse of rights. The court reasoned that since no significant changes had occurred since the initial decision, the tax authority was justified in not proceeding with the new request, as the proposed installment plan would take over six years to settle the outstanding tax debt, which was deemed too long given the taxpayer's declared financial situation with no prospect of timely improvement, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSteuerbezug/Ratenzahlungen (Staats- und Gemeindesteuern 2003-2008) | Der Beschwerdeführer hat, nachdem ihm eine Zahlungserleichterung gewährt worden ist, ein Gesuch um Erweiterung der Zahlungserleichtung gestellt. Rechtskräftige Entscheide der Bezugsbehörden über Stundung und Ratenzahlungen sind - unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs - einer materiellen Änderung grundsätzlich zugänglich. Gesuche um Erweiterung bereits gewährter Zahlungserleichterungen sind unter den Voraussetzungen eines Wiedererwägungsgesuchs zu beurteilen. Vorliegend haben sich die sachlichen und rechtlichen Grundlagen seit Erlass er ersten Verfügung nicht massgeblich verändert, weshalb die Bezugsbehörde auf das erneute Gesuch nicht hat eintreten müssen (E. 3). Der Steuerausstand des Beschwerdeführers lässt sich mit den beantragten monatlichen Raten und angesichts der von ihm selbst dargelegten finanziellen Verhältnisse - wobei keine Anzeichen für eine zu erwartende Besserung bestehen - erst in über sechs Jahren beglichen werden, was sich als zu lange erweist (E. 4). Bestätigung der vorinstanzlichen Staatsgebühr (E. 5). Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2011.00023
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2011.00023 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.11.2011 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuerbezug/Ratenzahlungen (Staats- und Gemeindesteuern 2003-2008) · Der Beschwerdeführer hat, nachdem ihm eine Zahlungserleichterung gewährt worden ist, ein Gesuch um Erweiterung der Zahlungserleichtung gestellt. Rechtskräftige Entscheide der Bezugsbehörden über Stundung und Ratenzahlungen sind - unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs - einer materiellen Änderung grundsätzlich zugänglich.
Gesuche um Erweiterung bereits gewährter Zahlungserleichterungen sind unter den Voraussetzungen eines Wiedererwägungsgesuchs zu beurteilen. Vorliegend haben sich die sachlichen und rechtlichen Grundlagen seit Erlass er ersten Verfügung nicht massgeblich verändert, weshalb die Bezugsbehörde auf das erneute Gesuch nicht hat eintreten müssen (E. 3). Der Steuerausstand des Beschwerdeführers lässt sich mit den beantragten monatlichen Raten und angesichts der von ihm selbst dargelegten finanziellen Verhältnisse - wobei keine Anzeichen für eine zu erwartende Besserung bestehen - erst in über sechs Jahren beglichen werden, was sich als zu lange erweist (E. 4).
Bestätigung der vorinstanzlichen Staatsgebühr (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE VERHÄLTNISSE FORMELLE RECHTSKRAFT MATERIELLE RECHTSKRAFT RATENZAHLUNG RATENZAHLUNGSGESUCH RECHTSKRAFT STUNDUNG STUNDUNGSGESUCH WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH ZAHLUNGSERLEICHTERUNG ZAHLUNGSWILLE · Rechtsnormen: · § 177 StG § 177 Abs. I StG § 178 Abs. II StG § 21 VO StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2