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SB.2009.00007 • VG ZH SB.2009.00007 KI-generiert

Tax Reminders Appealability During Investigation Phase

Geschäftsnummer SB.2009.00007
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned the appealability of reminders (Mahnungen) issued by the cantonal tax office during the investigation phase for state and municipal taxes spanning 2001 to 2004. The court ruled that these reminders constitute procedural intermediate decisions during the factual investigation and are not independently appealable because they do not cause an irreparable disadvantage to the obliged parties, as any objections raised in the reminders can be contested later through ordinary legal remedies against the final assessment decisions, which were apparently still pending.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2001 - 2004 | Anfechtbarkeit von Mahnungen Die Mahnungen des kantonalen Steueramts stellen verfahrensleitende Zwischenverfügungen im Rahmen der Sachverhaltsermittlung dar. Sie sind nicht selbständig anfechtbar, weil sie nicht mit einem nicht wiedergutzumachenden Nachteil verbunden sind. Denn die erhobenen Beanstandungen könnten die Pflichtigen auch ohne Weiteres mit den ordentlichen Rechtsmitteln gegen die (offenbar noch ausstehenden) verfahrenserledigenden Einschätzungsentscheide rügen. Abweisung.

Schlagwörter

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Steueruntersuchung Verfahrensrügen Gemeindesteuern Vorentscheid über Steuerpflicht Anfechtung von Zwischenentscheiden Einreichungsdatum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 73 VRG

This provision is implicitly the basis for the decision to dismiss the appeal, as the court relies on the procedural nature of the challenged reminders (Mahnungen) which are not independently appealable under the relevant procedural rules for tax law.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2009.00007

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2009.00007 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.05.2009 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2001 - 2004 · Anfechtbarkeit von Mahnungen Die Mahnungen des kantonalen Steueramts stellen verfahrensleitende Zwischenverfügungen im Rahmen der Sachverhaltsermittlung dar. Sie sind nicht selbständig anfechtbar, weil sie nicht mit einem nicht wiedergutzumachenden Nachteil verbunden sind. Denn die erhobenen Beanstandungen könnten die Pflichtigen auch ohne Weiteres mit den ordentlichen Rechtsmitteln gegen die (offenbar noch ausstehenden) verfahrenserledigenden Einschätzungsentscheide rügen. Abweisung. · --- · Stichworte: · ANFECHTBARKEIT MAHNUNG NACHTEIL ZWISCHENVERFÜGUNG · Rechtsnormen: · § 73 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3