Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2008.00028 • VG ZH SB.2008.00028 KI-generiert

Capital Tax Not Mass Liability After Stay of Proceedings

Geschäftsnummer SB.2008.00028
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court determined that capital tax incurred after a provisional stay of proceedings was granted, but before a settlement agreement was approved, did not constitute a mass liability. Instead, it fell under the court-approved settlement agreement because it arose independently of the administrator's actions and did not require their approval, unlike transactional taxes. The court rejected the argument that continuing business operations implied administrator approval for the capital tax, which would have been necessary to establish it as a mass debt.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern (5.10. - 31.12.2001) | Der Beschwerdeführerin wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt. Die Kapitalsteuer, welche nach Bewilligung der prov. Nachlassstundung bis zum Vorliegen des genehmigten Nachlassvertrags anfällt, stellt keine Masseverbindlichkeit dar, sondern fällt unter den gerichtlich genehmigten Nachlassvertrag. Denn sie entsteht unabhängig vom Einfluss des Sachwalters und unterliegt in diesem Sinn auch nicht seiner Genehmigung (im Unterschied zu den transaktionsbezogenen Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben). Allein aus dem Umstand der befristeten Weiterführung der Geschäfte kann nicht indirekt auf Zustimmung des Sachwalters zur Kapitalsteuer geschlossen werden, was jedoch Voraussetzung für die Begründung einer Masseschuld während dieser Periode bildet (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Kapitalsteuer Sistierung des Verfahrens Steuerpflicht Klage auf Feststellung der Haftung Sistierung des Steuerbezugs Steuerjustizverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 310 Abs. II SchKG

This provision is cited in the context of determining whether the continued operation of the business creates an obligation of the estate.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2008.00028

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2008.00028 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.09.2008 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.02.2009 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern (5.10. - 31.12.2001) · Der Beschwerdeführerin wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt. Die Kapitalsteuer, welche nach Bewilligung der prov. Nachlassstundung bis zum Vorliegen des genehmigten Nachlassvertrags anfällt, stellt keine Masseverbindlichkeit dar, sondern fällt unter den gerichtlich genehmigten Nachlassvertrag.

Denn sie entsteht unabhängig vom Einfluss des Sachwalters und unterliegt in diesem Sinn auch nicht seiner Genehmigung (im Unterschied zu den transaktionsbezogenen Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben). Allein aus dem Umstand der befristeten Weiterführung der Geschäfte kann nicht indirekt auf Zustimmung des Sachwalters zur Kapitalsteuer geschlossen werden, was jedoch Voraussetzung für die Begründung einer Masseschuld während dieser Periode bildet (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Abweisung. · --- · Stichworte:

· KAPITALSTEUER KONKURS LIQUIDATION MASSENVERBINDLICHKEIT MASSESCHULD NACHLASSLIQUIDATION NACHLASSSTUNDUNG NACHLASSVERFAHREN NACHLASSVERTRAG SACHWALTER WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 127 Abs. II BV Art. 736 Ziff. 3 OR Art. 293 SchKG Art. 306 SchKG Art. 310 Abs. I SchKG Art. 310 Abs. II SchKG Art. 319 Abs. II SchKG § 59 Abs. I StG § 59 Abs. II StG § 78 StG § 79 Abs. II StG · Publikationen: · RB 2008 Nr. 84 S. 165 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3