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SB.2006.00079 • VG ZH SB.2006.00079 KI-generiert

Taxpayer Loss Deduction for Property Management Expense Denial

Geschäftsnummer SB.2006.00079
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The appellant sought to deduct a loss incurred from managing a property owned by a company where he served as a director as an expense related to his self-employment income for direct federal tax purposes for the year 2004. The court dismissed the appeal because the appellant failed to provide sufficient claims or evidence in prior proceedings to establish that the loss from managing the property constituted an expense necessary for generating his income, placing the burden of proof for substantiating such necessary income-generating expenses on the taxpayer.

Legislator-Regeste

Amtlich

Direkte Bundessteuer 2004 | Gewinnungskosten Der Beschwerdeführer macht geltend, ein aus der Verwaltung einer im Eigentum der Gesellschaft, bei welcher er Geschäftsführer war, stehenden Liegenschaft sei im Rahmen seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit als Gewinnungskosten abzugsfähig. Er hat jedoch in den vorinstanzlichen Verfahren weder rechtsgenügende Behauptungen noch Beweismittel beigebracht, welche eine Beurteilung der Frage, ob es sich beim aus der Bewirtschaftung der fraglichen Liegenschaft entstandenen Verlust um eine zur Erzielung seines Einkommens notwendige Aufwendung handelt. Abweisung.

Schlagwörter

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Unkostenabzug Liegenschaftsverwaltung direkte Einkommenssteuer Liegenschaftssteuer Beweislast der steuerpflichtigen Person Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 26 Abs. I DBG

This article forms the basis for the rejection of the appeal regarding the deductibility of income-related expenses.

Art. 123 DBG

This article is cited in relation to the grounds for the decision regarding direct federal tax.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2006.00079

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2006.00079 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.01.2007 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Direkte Bundessteuer 2004 · Gewinnungskosten Der Beschwerdeführer macht geltend, ein aus der Verwaltung einer im Eigentum der Gesellschaft, bei welcher er Geschäftsführer war, stehenden Liegenschaft sei im Rahmen seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit als Gewinnungskosten abzugsfähig.

Er hat jedoch in den vorinstanzlichen Verfahren weder rechtsgenügende Behauptungen noch Beweismittel beigebracht, welche eine Beurteilung der Frage, ob es sich beim aus der Bewirtschaftung der fraglichen Liegenschaft entstandenen Verlust um eine zur Erzielung seines Einkommens notwendige Aufwendung handelt. Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWEISLAST GEWINNUNGSKOSTEN LIEGENSCHAFT MITWIRKUNGSPFLICHT NOTWENDIGE AUFWENDUNG VERLUST · Rechtsnormen: · Art. 26 Abs. I DBG Art. 123 DBG · Publikationen: · RB 2006 Nr. 101 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3