Suspension of Objection Period During Judicial Holidays in Real Estate Gains Tax Matters
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed whether the rules regarding the suspension of appeal periods during judicial holidays also apply to the objection procedure in tax matters, specifically concerning the real estate gains tax. The court reasoned that since an objection is considered a true legal remedy, the relevant cantonal provisions concerning the suspension of appeal periods apply directly to the objection procedure, regardless of its systematic placement within the procedural chapter of the tax law. Furthermore, the court found that vertical tax harmonization does not preclude this application, as the higher federal court had expressly refrained from examining the permissibility of such a standstill for cantonal taxes, leaving cantons latitude in this area, and ultimately dismissed the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichGrundstückgewinnsteuer | Stillstand der Rechtsmittelfristen im Einspracheverfahren Weil es sich bei der Einsprache um ein echtes Rechtsmittel handelt, gelten die Zürcher Vorschriften über den Stillstand der Rechtsmittelfristen (§ 13 VO StG) ohne weiteres auch für das Einspracheverfahren. Daran ändert auch die systematische Einordnung der Einsprache als Teil des Kapitels Verfahrensgrundsätze und Veranlagungsverfahren nichts, nachdem diese Einordnung in den einzelnen Steuergesetzen sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene unterschiedlich ist. Kein anderes Ergebnis folgt auch aus der vertikalen Steuerharmonisierung, hat doch das Bundesgericht die Zulässigkeit des Fristenstillstands bei den kantonalen Steuern ausdrücklich nicht weiter geprüft und kann nicht zum Vornherein gesagt werden, die Kantone hätten in diesem Bereich keine Gestaltungsfreiheit mehr. Abweisung.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision on the suspension of appeal deadlines was applied to the objection procedure.
This provision was cited, although the final order itself does not explicitly state the ground for the dismissal based on it, it is listed in the 'Rechtsnormen' section alongside the applied provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2006.00042
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2006.00042 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.10.2006 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 20.06.2007 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Grundstückgewinnsteuer · Stillstand der Rechtsmittelfristen im Einspracheverfahren Weil es sich bei der Einsprache um ein echtes Rechtsmittel handelt, gelten die Zürcher Vorschriften über den Stillstand der Rechtsmittelfristen (§ 13 VO StG) ohne weiteres auch für das Einspracheverfahren.
Daran ändert auch die systematische Einordnung der Einsprache als Teil des Kapitels Verfahrensgrundsätze und Veranlagungsverfahren nichts, nachdem diese Einordnung in den einzelnen Steuergesetzen sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene unterschiedlich ist. Kein anderes Ergebnis folgt auch aus der vertikalen Steuerharmonisierung, hat doch das Bundesgericht die Zulässigkeit des Fristenstillstands bei den kantonalen Steuern ausdrücklich nicht weiter geprüft und kann nicht zum Vornherein gesagt werden, die Kantone hätten in diesem Bereich keine Gestaltungsfreiheit mehr.
Abweisung. · --- · Stichworte: · DISPOSITIV EINSPRACHE EINSPRACHEFRIST EINSPRACHEVERFAHREN EVENTUALBEGRÜNDUNG FRISTENSTILLSTAND GERICHTSFERIEN MEHRWERTSTEUER OBITER DICTUM RECHTSMITTELFRIST RÜCKWEISUNG STEUERHARMONISIERUNG VERTIKALE STEUERHARMONISIERUNG · Rechtsnormen: · § 140 Abs. I StG § 13 VO StG · Publikationen: · RB 2006 Nr. 92 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3