Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2005.00080 • VG ZH SB.2005.00080 KI-generiert

Tax Commission's Procedural Cost Security Order Lacked Sufficient Reasoning

Geschäftsnummer SB.2005.00080
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A tax appeals commission ordered a legal entity to provide security for procedural costs, fearing it might not be able to pay them after the decision. The court found that while a legal entity can be required to provide security if there's a demonstrable risk of non-payment, the commission's order lacked sufficient reasoning. The order did not adequately explain the grounds for believing payment was at risk, rendering the late payment irrelevant and requiring the case to be returned to the commission for substantive review.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einschätzung für die Steuerperiode vom 1.1. - 31.12.2002 | Kautionierung durch die Rekurskommission Eine juristische Person kann in einem die Staats- und Gemeindesteuern betreffenden Verfahren vor Steuerrekurskommission - unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall - zur Sicherstellung der Verfahrenskosten angehalten werden, wenn zu befürchten ist, dass sie nach Rechtskraft des Urteils für sie treffende Verfahrenskosten nicht aufkommen könnte. Dabei muss zur Kautionierung eine erkennbare objektive Gefährdung der Bezahlung genügen, welche aufgrund der aktenkundigen Umstände glaubhaft gemacht werden muss. Angesichts des Rechtsmittelverlusts bei unterlassener rechtzeitiger Sicherstellung sind allerdings in der Begründung der Kautionsverfügung, die kurz gehalten sein darf, die wesentlichen Gründe und Umstände zu nennen, aus welchen die Rekurskommission den nachvollziehbaren Schluss auf eine Gefährdung der Bezahlung der Verfahrenskosten zieht. Vorliegend gebricht es an einer derartigen genügenden Begründung, so dass die verspätete Kautionsleistung unbeachtlich bleiben muss und die Streitsache zur materiellen Behandlung an die Rekurskommission zurückzuweisen ist. Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, ob der einschlägige ausschliesslich für juristische Personen geltende Kautionsgrund vor dem Rechtsgleichgebot standhalte.

Schlagwörter

KI-generiert
Zahlungsbefehl Verfahrenskosten Sicherheitsleistung Steuererklärung juristische Person Rechtsverzögerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 8 Abs. I BV
· --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT GEFÄHRDUNG KAUTION KAUTIONSGRUND KOSTENVORSCHUSS REKURSVERFAHREN SICHERSTELLUNG · Rechtsnormen: · Art. 8 Abs. I BV Art.
Art. 29 Abs. II BV
I BV Art. 29 Abs. II BV § 26 Abs.
§ 26 Abs. III VO [St]RK
This provision is cited as the legal basis for holding a legal entity to provide security for procedural costs, implying it was used in the court's reasoning regarding the main issue.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 26 Abs. III VO [St]RK

This provision is cited as the legal basis for holding a legal entity to provide security for procedural costs, implying it was used in the court's reasoning regarding the main issue.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2005.00080

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2005.00080 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.03.2006 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Einschätzung für die Steuerperiode vom 1.1. - 31.12.2002 · Kautionierung durch die Rekurskommission Eine juristische Person kann in einem die Staats- und Gemeindesteuern betreffenden Verfahren vor Steuerrekurskommission - unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall - zur Sicherstellung der Verfahrenskosten angehalten werden, wenn zu befürchten ist, dass sie nach Rechtskraft des Urteils für sie treffende Verfahrenskosten nicht aufkommen könnte.

Dabei muss zur Kautionierung eine erkennbare objektive Gefährdung der Bezahlung genügen, welche aufgrund der aktenkundigen Umstände glaubhaft gemacht werden muss. Angesichts des Rechtsmittelverlusts bei unterlassener rechtzeitiger Sicherstellung sind allerdings in der Begründung der Kautionsverfügung, die kurz gehalten sein darf, die wesentlichen Gründe und Umstände zu nennen, aus welchen die Rekurskommission den nachvollziehbaren Schluss auf eine Gefährdung der Bezahlung der Verfahrenskosten zieht. Vorliegend gebricht es an einer derartigen genügenden Begründung, so dass die verspätete Kautionsleistung unbeachtlich bleiben muss und die Streitsache zur materiellen Behandlung an die Rekurskommission zurückzuweisen ist.

Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, ob der einschlägige ausschliesslich für juristische Personen geltende Kautionsgrund vor dem Rechtsgleichgebot standhalte. · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT GEFÄHRDUNG KAUTION KAUTIONSGRUND KOSTENVORSCHUSS REKURSVERFAHREN SICHERSTELLUNG · Rechtsnormen: · Art. 8 Abs. I BV Art. 29 Abs. II BV § 26 Abs. III VO [St]RK · Publikationen: · RB 2006 Nr. 96 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2