Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2004.00104 • VG ZH SB.2004.00104 KI-generiert

Taxable Grant of Unvested Stock Options

Geschäftsnummer SB.2004.00104
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court ruled that income from employee stock options without a vesting clause is generally taxable at the time of grant, not at the time of exercise, unless the options are not quantifiable. In this case, the options were from a listed company and all relevant valuation parameters were known, making them quantifiable. The court acknowledged the restriction on transferability by applying a discount and therefore rejected the taxpayer's request to tax the options only upon exercise.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einschätzungen 1999 und 2000 | Besteuerung von Mitarbeiteroptionen Zuflusszeitpunkt Einkommen aus nicht mit einer Vesting-Klausel versehenen Mitarbeiteroptionen fliesst nach ständiger Rechtsprechung auch bei Sperrung grundsätzlich im Zuteilungszeitpunkt (at grant) zu, es sei denn, die Option erweise sich als nicht bewertbar. Da vorliegend allerdings sämtliche relevanten Bewertungsparameter der Optionen bekannt waren - es handelt sich bei allen um solche kotierter Gesellschaften -, sind diese entgegen der Annahme der Pflichtigen bewertbar. Der Sperrung wird durch Gewährung eines entsprechenden Einschlags Rechnung getragen. Demzufolge ist der Antrag der Pflichtigen, die Optionen erst bei der Ausübung (at exercise) zu besteuern, abzuweisen.

Schlagwörter

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Steuer vom Einkommen Bezugsteuer Aktienübertragung Stimmrecht der Gesellschaft Quasi-Zügerrecht Grundstückgewinn

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 17 Abs. I StG

This legal provision is cited in the section 'Rechtsnormen' and relates to the taxation of employee options, forming the basis for the court's decision on the timing of income realization.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2004.00104

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2004.00104 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.11.2005 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Einschätzungen 1999 und 2000 · Besteuerung von Mitarbeiteroptionen Zuflusszeitpunkt Einkommen aus nicht mit einer Vesting-Klausel versehenen Mitarbeiteroptionen fliesst nach ständiger Rechtsprechung auch bei Sperrung grundsätzlich im Zuteilungszeitpunkt (at grant) zu, es sei denn, die Option erweise sich als nicht bewertbar.

Da vorliegend allerdings sämtliche relevanten Bewertungsparameter der Optionen bekannt waren - es handelt sich bei allen um solche kotierter Gesellschaften -, sind diese entgegen der Annahme der Pflichtigen bewertbar. Der Sperrung wird durch Gewährung eines entsprechenden Einschlags Rechnung getragen. Demzufolge ist der Antrag der Pflichtigen, die Optionen erst bei der Ausübung (at exercise) zu besteuern, abzuweisen. · --- · Stichworte: · AUSÜBUNG EINKOMMENSSTEUER MITARBEITEROPTIONEN OPTIONEN REALISATIONSZEITPUNKT VERKEHRSWERT VESTING ZUFLUSS ZUFLUSSZEITPUNKT ZUTEILUNG · Rechtsnormen:

· § 17 Abs. I StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3