Allocation of Spousal Double-Earner Deduction in Shared Tax Jurisdiction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed the proper allocation of a spousal double-earner deduction in cases of shared tax jurisdiction, specifically whether the deduction, intended to offset increased living costs for dual-earning spouses, pertains only to their earned income or to their entire income. The court reasoned that since the legislature set the deduction amount based on the general reduction in economic capacity due to higher household expenses, rather than the extent of the earned income, the deduction must be treated as an inorganic, general deduction; consequently, under the relevant statute for shared tax sovereignty, it must be allocated proportionally based on the income taxable in each participating jurisdiction.
Legislator-Regeste
AmtlichEinschätzung 2001 | Doppelverdienerabzug Der Doppelverdienerabzug knüpft zwar an die Tatsache der Erzielung von Erwerbseinkünften (in einem bestimmten Mindestmass) durch beide Gatten an. Doch hat der Gesetzgeber dessen Höhe nicht mit Blick auf den Umfang dieser Einkünfte festgesetzt, sondern vielmehr unter Berücksichtigung der durch die Doppelerwerbstätigkeit anfallenden erhöhten Lebenshaltungskosten beider Ehegatten, welche ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insgesamt mindern. Daher beschlägt der Abzug deren gesamtes Einkommen und ist nicht allein ihren Erwerbseinkünften zurechenbar. Er erweist sich infolgedessen als anorganischer, allgemeiner Abzug und ist bei geteilter Steuerhoheit im Sinn der Bestimmung von § 6 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StG proportional nach Massgabe des jeweils in den beteiligten Staaten steuerbaren Einkommens der Ehegatten zu verlegen.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2003.00057
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2003.00057 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.03.2004 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Einschätzung 2001 · Doppelverdienerabzug Der Doppelverdienerabzug knüpft zwar an die Tatsache der Erzielung von Erwerbseinkünften (in einem bestimmten Mindestmass) durch beide Gatten an. Doch hat der Gesetzgeber dessen Höhe nicht mit Blick auf den Umfang dieser Einkünfte festgesetzt, sondern vielmehr unter Berücksichtigung der durch die Doppelerwerbstätigkeit anfallenden erhöhten Lebenshaltungskosten beider Ehegatten, welche ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insgesamt mindern.
Daher beschlägt der Abzug deren gesamtes Einkommen und ist nicht allein ihren Erwerbseinkünften zurechenbar. Er erweist sich infolgedessen als anorganischer, allgemeiner Abzug und ist bei geteilter Steuerhoheit im Sinn der Bestimmung von § 6 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StG proportional nach Massgabe des jeweils in den beteiligten Staaten steuerbaren Einkommens der Ehegatten zu verlegen. · --- · Stichworte: · ABZUG ALLGEMEINE ABZÜGE ANORGANISCH AUSSCHEIDUNG DOPPELBESTEUERUNGSRECHT DOPPELVERDIENERABZUG DOPPELVERDIENEREHE HAUSHALTMEHRKOSTEN MITERWERBSABZUG ORGANISCH SOZIALABZUG STEUERFREIER BETRAG VERLEGUNG ZUWEISUNG · Rechtsnormen:
· § 7 Abs. I aStG Art. 15 DBA-USA Art. 9 Abs. II lit. k DBG § 6 Abs. I StG § 31 Abs. II StG Art. 33 Abs. II StHG · Publikationen: · RB 2004 Nr. 88 S. 173 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2