Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2003.00055 • VG ZH SB.2003.00055 KI-generiert

Tax Treatment of Extraordinary Income Following Intra-Group Transfer and Stock Compensation

Geschäftsnummer SB.2003.00055
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the tax treatment of income deemed "extraordinary" for the 1998 tax year, where the taxpayer experienced a 40% increase in earned income, partly derived from employee shares, following a transfer of employment to another group company. The court reasoned that a mere shift in employment between related group entities does not constitute a permanent change in the basis of gainful employment, thereby ruling that an interim assessment based on the law concerning extraordinary income for changes in gainful employment was inapplicable. Furthermore, the court concluded that the 40% increase in earned income, despite the inclusion of stock compensation, was not sufficiently high to be considered extraordinary for the purposes of taxation.

Legislator-Regeste

Amtlich

ausserordentliche Einkünfte (Steuerjahr 1998) | Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Die gleiche Tätigkeit bei einer anderen Konzerngesellschaft stellt keine dauernde Änderung der Erwerbsgrundlagen dar, weshalb eine Zwischeneinschätzung aufgrund von § 59 Abs. 1 lit. e aStG ausser Betracht fällt (E. 2). Das gegenüber dem Vorjahr um 40% höhere Erwerbseinkommen im Steuerjahr 1998 kann von der Höhe her nicht als ausserordentlich betrachtet werden. Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang, dass ein (wesentlicher) Teil des Erwerbseinkommens in Form von Mitarbeiteraktien bezogen wurde (E. 4).

Schlagwörter

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Steuer vom Einkommen Aktienübertragung Stellenwechsel Besteuerungsgrundlage Einkommenssteigerung Arbeitsentgelt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 59 Abs. 1 lit. e aStG

The court relied on this provision in its reasoning to exclude the application of an intermediate assessment due to the lack of a permanent change in the basis of earning.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2003.00055

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2003.00055 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.11.2003 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · ausserordentliche Einkünfte (Steuerjahr 1998) · Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Die gleiche Tätigkeit bei einer anderen Konzerngesellschaft stellt keine dauernde Änderung der Erwerbsgrundlagen dar, weshalb eine Zwischeneinschätzung aufgrund von § 59 Abs. 1 lit. e aStG ausser Betracht fällt (E. 2).

Das gegenüber dem Vorjahr um 40% höhere Erwerbseinkommen im Steuerjahr 1998 kann von der Höhe her nicht als ausserordentlich betrachtet werden. Keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang, dass ein (wesentlicher) Teil des Erwerbseinkommens in Form von Mitarbeiteraktien bezogen wurde (E. 4). · --- · Stichworte: · AUSSERORDENTLICHE EINKUNFT BEMESSUNGSLÜCKE EINKOMMENSSTEUER EINSCHÄTZUNG UND EINSCHÄTZUNGSGRUNDLAGEN ENDE DER STEUERPFLICHT ERWERBSEINKOMMEN ERWERBSGRUNDLAGEN FIXLOHN GRENZGÄNGER JAHRESSTEUER KONZERNGESELLSCHAFT LOHNBESTANDTEIL MITARBEITERAKTIEN SALÄR VARIABLES SALÄR ZWISCHENEINSCHÄTZUNG ZWISCHENEINSCHÄTZUNGSGRUND · Rechtsnormen:

· § 58 aStG § 59 Abs. I lit. e aStG § 59 Abs. I Ziff. e aStG § 61 aStG Art. 69 StHG § 1 VV StHG 69 § 2 Abs. I VV StHG 69 · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3