Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2003.00001 • VG ZH SB.2003.00001 KI-generiert

Real Estate Gains Tax Deferral Calculation Upon Partial Reinvestment

Geschäftsnummer SB.2003.00001
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned the calculation method for the extent of a tax deferral available upon the replacement purchase of a permanently and owner-occupied residential property under the real estate gains tax law, specifically when only a portion of the proceeds from the sale was reinvested. The court reasoned that since the relevant statute did not explicitly define how to calculate the deferral scope when only partial reinvestment occurs, interpretation was necessary, leading to the conclusion that the absolute method must be applied, meaning the deferral is only justified to the extent the reinvested proceeds exceed the acquisition costs of the sold property; consequently, no deferral applies if, as in this situation, the reinvested proceeds are less than the acquisition costs of the replaced property, resulting in the appeal being upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Grundstückgewinnsteuer | Ersatzbeschaffung - Berechnungsmethode für Umfang des Steueraufschubs Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, wie bei Ersatzbeschaffung einer dauernd und selbstgenutzten Wohnliegenschaft der Umfang des Steueraufschubs zu berechnen ist, wenn nicht der gesamte, sondern nur ein Teil des Erlöses für die Ersatzbeschaffung verwendet wird. Erst die Auslegung führt zum Ergebnis, dass der Steueraufschub sich nach absoluter Methode berechnet und somit nur in dem Umfang gerechtfertigt ist, in welchem der in das Ersatzobjekt reinvestierte Erlös die Anlagekosten des veräusserten Grundstücks übersteigt. Demnach findet m.a.W. kein Aufschub statt, wenn wie hier der reinvestierte Erlös niedriger ist als die Anlagekosten des ersetzten Grundstücks. Gutheissung.

Schlagwörter

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Erwerb von Grundeigentum Steueraufschub Objektsteuer Liegenschaftssteuer Teilentscheid Berechnungsmethode

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 170bis lit. I aStG

This provision is implicitly related to the substantive ground for granting the appeal regarding the calculation method for tax deferral in the case of property replacement.

§ 216 Abs. III lit. i StG

This provision is implicitly related to the substantive ground for granting the appeal regarding the calculation method for tax deferral in the case of property replacement.

Art. 12 lit. IIIe StHG

This provision is implicitly related to the substantive ground for granting the appeal regarding the calculation method for tax deferral in the case of property replacement.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2003.00001

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2003.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.05.2003 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 02.03.2004 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Grundstückgewinnsteuer · Ersatzbeschaffung - Berechnungsmethode für Umfang des Steueraufschubs Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, wie bei Ersatzbeschaffung einer dauernd und selbstgenutzten Wohnliegenschaft der Umfang des Steueraufschubs zu berechnen ist, wenn nicht der gesamte, sondern nur ein Teil des Erlöses für die Ersatzbeschaffung verwendet wird.

Erst die Auslegung führt zum Ergebnis, dass der Steueraufschub sich nach absoluter Methode berechnet und somit nur in dem Umfang gerechtfertigt ist, in welchem der in das Ersatzobjekt reinvestierte Erlös die Anlagekosten des veräusserten Grundstücks übersteigt. Demnach findet m.a.W. kein Aufschub statt, wenn wie hier der reinvestierte Erlös niedriger ist als die Anlagekosten des ersetzten Grundstücks. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABSOLUTE METHODE ANLAGEKOSTEN BERECHNUNGSMETHODE EIGENHEIM ERLÖS ERSATZBESCHAFFUNG ERSATZOBJEKT GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER KREISSCHREIBEN SSK PROPORTIONALE METHODE RELATIVE METHODE STEUERAUFSCHUB STEUERRABATT · Rechtsnormen:

· § 170bis lit. I aStG § 216 Abs. III lit. i StG Art. 12 lit. IIIe StHG · Publikationen: · RB 2003 Nr. 103 S. 220 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1