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SB.2002.00059 • VG ZH SB.2002.00059 KI-generiert

Accounting Treatment of Provisions for Self-Imposed Claims

Geschäftsnummer SB.2002.00059
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned the proper accounting treatment of provisions in the context of a tax assessment for a specific year, specifically addressing whether a provision for claims against the taxpayer's own sole proprietorship could be recognized. The court ruled that a provision for claims against oneself or one's own sole proprietorship is impermissible; however, due to the provisional nature of provisions, recognizing such an entry at the time of discovery is permissible, even if the provision was established in a prior tax period.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einschätzung 1998 | Aufrechnung von Rückstellungen Eine Rückstellung für Forderungen gegen sich selbst bzw. gegen eigene Einzelfirma ist nicht zulässig. Wegen des provisorischen Charakters von Rückstellungen ist deren Aufrechnung im Entdeckungszeitpunkt aber zulässig, auch wenn diese in einer früheren Steuerperiode gebildet worden ist (E. 3c/bb).

Schlagwörter

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Steuerliche Vorschriften / Steuerrecht provisorische Veranlagung Verbuchung Abzugsfähigkeit von Kosten Vorrang der Steuerforderung Einzelfirma

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 19 lit. b aStG

This provision is cited as the relevant legal norm for the decision, implicitly supporting the final outcome regarding the recalculation of provisions.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2002.00059

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2002.00059 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.12.2002 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 01.10.2003 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Einschätzung 1998 · Aufrechnung von Rückstellungen Eine Rückstellung für Forderungen gegen sich selbst bzw. gegen eigene Einzelfirma ist nicht zulässig. Wegen des provisorischen Charakters von Rückstellungen ist deren Aufrechnung im Entdeckungszeitpunkt aber zulässig, auch wenn diese in einer früheren Steuerperiode gebildet worden ist (E. 3c/bb). · --- · Stichworte: · ABSCHREIBUNG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BESTEUERUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN BILANZERSTELLUNGSZEITPUNKT DELKREDERE GESCHÄFTSVERMÖGEN LIEGENSCHAFT PERIODIZITÄTSPRINZIP RÜCKSTELLUNG SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT ÜBERFÜHRUNGSWERT · Rechtsnormen: · § 19 lit. b aStG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3