Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
RG.2020.00004 • VG ZH RG.2020.00004 KI-generiert

Revision of Short-Stay Permit and Marriage Proceedings Refusals Denied

Geschäftsnummer RG.2020.00004
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The petitioners sought a revision of two prior final judgments concerning the refusal of a short-stay permit for marriage and the refusal to continue marriage proceedings. The court accepted the submission as a request for revision pertaining to both prior legally binding decisions because the filing did not clearly specify which judgment was being challenged. The court ultimately declined to accept the revision request, reasoning that the petitioners failed to present new, significant facts or introduce new evidence, citing only the need for a short-stay permit to obtain a new passport and noting existing civil status documents and the petitioner's social integration as insufficient grounds for revision under the relevant procedural law.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung/Verweigerung der Fortsetzung des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung (Revision) | Aus dem Schreiben der Gesuchstellenden geht nicht hervor, ob das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 30. April 2020 im Verfahren VB.2019.00860 (Fortsetzung des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung) in Revision gezogen werden solle oder aber das gleichentags im Verfahren VB.2020.00065 (Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung) gefällte, sodass die Eingabe als ein beide (rechtskräftigen) Erkenntnisse betreffendes Revisionsgesuch entgegengenommen wurde (E. 1 Abs. 1). Zuständigkeit der Einzelrichterin (E. 1 Abs. 2). Mit dem Hinweis darauf, dass der Gesuchsteller ohne eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung keinen neuen Reisepass bei der heimatlichen Botschaft in der Schweiz beantragen könne, sowie auf die stattdessen vorhandenen Zivilstandsdokumente des Gesuchstellers und seine soziale Integration vermochten die Gesuchstellenden keine neuen erheblichen Tatsachen aufzuzeigen und/oder neue Beweismittel ins Verfahren einzubringen (E. 2.2). Nichteintreten.

Schlagwörter

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Kurzaufenthaltsbewilligung zivilrechtliche Revision Reisepass Einspruch gegen die Eheschliessung Sistierung des Verfahrens Revisionsgesuch im Asylverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 86a lit. b VRG

This provision is cited in the context of the decision not to proceed, which implies it governs the conditions under which the appeal/revision was handled or dismissed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: RG.2020.00004

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · RG.2020.00004 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.07.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung/Verweigerung der Fortsetzung des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung (Revision) · Aus dem Schreiben der Gesuchstellenden geht nicht hervor, ob das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 30. April 2020 im Verfahren VB.2019.00860 (Fortsetzung des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung) in Revision gezogen werden solle oder aber das gleichentags im Verfahren VB.2020.00065 (Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung) gefällte, sodass die Eingabe als ein beide (rechtskräftigen) Erkenntnisse betreffendes Revisionsgesuch entgegengenommen wurde (E. 1 Abs. 1).

Zuständigkeit der Einzelrichterin (E. 1 Abs. 2). Mit dem Hinweis darauf, dass der Gesuchsteller ohne eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung keinen neuen Reisepass bei der heimatlichen Botschaft in der Schweiz beantragen könne, sowie auf die stattdessen vorhandenen Zivilstandsdokumente des Gesuchstellers und seine soziale Integration vermochten die Gesuchstellenden keine neuen erheblichen Tatsachen aufzuzeigen und/oder neue Beweismittel ins Verfahren einzubringen (E. 2.2). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · NEUE BEWEISMITTEL NEUE TATSACHE REVISION · Rechtsnormen:

· § 86a lit. b VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4