Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
PB.2002.00031 • VG ZH PB.2002.00031 KI-generiert

Public Employee's Administrative Leave and Compensation Dispute

Geschäftsnummer PB.2002.00031
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A senior public employee, subjected to an administrative investigation, was placed on administrative leave with pay. The employee sought to have this leave overturned and requested compensation. The court found that the compensation claim improperly expanded the scope of the dispute and questioned whether the employee had a current interest in challenging the leave, as the matter might not constitute a material grievance. The court also declined to consolidate the case with a proceeding not yet before it. Regarding the investigation and leave, the court considered their permissibility, proportionality, and the timing of the employee's right to be heard.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einstellung im Amt | Ein leitender Gemeindeangestellter, gegen den eine Administrativuntersuchung eingeleitet wurde, während deren Dauer er ohne Entzug der Entlöhnung im Amt eingestellt wurde, verlangt die Aufhebung der Einstellung im Amt sowie eine angemessene Entschädigung. Unzulässige Ausdehnung des Streitgegenstands durch die Entschädigungsforderung (E. 1b). Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens, dass die Einstellung im Amt widerrechtlich gewesen ist (E. 1c)? Es ist fraglich, inwiefern im vorliegenden Fall ein aktuelles Interesse bzw. die materielle Beschwer durch die angefochtene Verfügung bejaht werden kann (E. 1d). Keine Vereinigung mit einem Verfahren, das vor Verwaltungsgericht noch nicht hängig ist (E. 1e). Zur Zulässigkeit bzw. Verhältnismässigkeit der Anordnung einer Administrativuntersuchung (E. 2a/aa) und der damit verbundenen Einstellung im Amt (E. 2a/bb). Art und Zeitpunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs bei der Einleitung einer Administrativuntersuchung (E. 2c).

Schlagwörter

KI-generiert
Administrativuntersuchung Streitgegenstand öffentliches Personalrecht Verhältnismässigkeit ausserdienstliche Tätigkeit von Staatsbediensteten Verwaltungsberuf

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 5 lit. II BV

Cited in relation to the legality of disciplinary measures.

Art. 29 lit. II BV

Cited in relation to the right to be heard.

§ 29 lit. I c PG

Cited regarding the disciplinary law and the suspension from duty.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: PB.2002.00031

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · PB.2002.00031 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.12.2002 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Einstellung im Amt · Ein leitender Gemeindeangestellter, gegen den eine Administrativuntersuchung eingeleitet wurde, während deren Dauer er ohne Entzug der Entlöhnung im Amt eingestellt wurde, verlangt die Aufhebung der Einstellung im Amt sowie eine angemessene Entschädigung. Unzulässige Ausdehnung des Streitgegenstands durch die Entschädigungsforderung (E. 1b).

Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens, dass die Einstellung im Amt widerrechtlich gewesen ist (E. 1c)? Es ist fraglich, inwiefern im vorliegenden Fall ein aktuelles Interesse bzw. die materielle Beschwer durch die angefochtene Verfügung bejaht werden kann (E. 1d). Keine Vereinigung mit einem Verfahren, das vor Verwaltungsgericht noch nicht hängig ist (E. 1e). Zur Zulässigkeit bzw. Verhältnismässigkeit der Anordnung einer Administrativuntersuchung (E. 2a/aa) und der damit verbundenen Einstellung im Amt (E. 2a/bb). Art und Zeitpunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs bei der Einleitung einer Administrativuntersuchung (E. 2c).

· --- · Stichworte: · ADMINISTRATIVUNTERSUCHUNG DISZIPLINARRECHT EINSTELLUNG IM AMT ENTLÖHNUNG ENTSCHÄDIGUNG RECHTLICHES GEHÖR STREITGEGENSTAND ÜBRIGES ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT VEREINIGUNG VON VERFAHREN VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 5 lit. II BV Art. 29 lit. II BV § 29 lit. I c PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2