Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
PB.2002.00013 • VG ZH PB.2002.00013 KI-generiert

Teacher's Reduced Employment Transfer Lawful

Geschäftsnummer PB.2002.00013
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed whether the transfer of a high school teacher's employment from a teaching assignment to an indefinite position at 33.33% employment was unlawful. The court found no violation of law in this transfer, determining that the six-month notice period for reducing employment was met and that such a reduction could not be overturned by the administrative court. The court also ruled on issues of jurisdiction, standing, and the alleged delay and bias of the lower instance.

Legislator-Regeste

Amtlich

Überführung des Dienstverhältnisses | Die Überführung der Anstellung einer Mittelschullehrperson als Lehrbeauftragte I in eine unbefristete Anstellung mit einem Beschäftigungsgrad von 33,33 % nach § 15 der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 (LS 413.111) erweist sich hier als nicht rechtsverletzend. Zum Streitwert; Kammerzuständigkeit (E. 1). Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nur insofern gegeben, als es sich um den Beschäftigungsgrad dreht und wenn diesbezüglich von einer Änderungskündigung ausgegangen wird; zur Legitimation der Beschwerdeführenden (E. 2). Voraussetzungen für ein Eintreten auf die Rügen der Rechtsverzögerung und Befangenheit der Vorinstanz nicht gegeben (E. 3). Zur Frage der Änderungskündigung und des Kettendienstverhältnisses; die sechsmonatige Kündigungsfrist für die nicht missbräuchliche Reduktion des Beschäftigungsgrades ist hier jedenfalls eingehalten, und Letztere könnte verwaltungsgerichtlich ohnehin nicht rückgängig gemacht werden (E. 4).

Schlagwörter

KI-generiert
Übergang des Arbeitsverhältnisses Herabsetzung des Gehalts Zuweisung zum Schulkreis Anweisungsempfänger Kündigungsfrist Entscheidungen über die Umsetzung oder Versetzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 29 BV

Cited in relation to procedural issues like delay and bias, but not explicitly used for the final orders.

§ 15 MBVO

The core legal provision regarding the transfer of employment and the percentage of employment, which the court examined for potential violations.

§ 3 MBVO

Referenced in the context of the overall regulations governing middle and vocational school teachers, relevant to the employment relationship.

§ 6 MSV

Cited in relation to the continuation or termination of employment relationships.

§ 8 MSV

Referenced in the context of termination of employment relationships.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: PB.2002.00013

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · PB.2002.00013 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.08.2002 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 31.03.2003 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Überführung des Dienstverhältnisses · Die Überführung der Anstellung einer Mittelschullehrperson als Lehrbeauftragte I in eine unbefristete Anstellung mit einem Beschäftigungsgrad von 33,33 % nach § 15 der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung vom 7.

April 1999 (LS 413.111) erweist sich hier als nicht rechtsverletzend. Zum Streitwert; Kammerzuständigkeit (E. 1). Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nur insofern gegeben, als es sich um den Beschäftigungsgrad dreht und wenn diesbezüglich von einer Änderungskündigung ausgegangen wird; zur Legitimation der Beschwerdeführenden (E. 2). Voraussetzungen für ein Eintreten auf die Rügen der Rechtsverzögerung und Befangenheit der Vorinstanz nicht gegeben (E. 3). Zur Frage der Änderungskündigung und des Kettendienstverhältnisses; die sechsmonatige Kündigungsfrist für die nicht missbräuchliche Reduktion des Beschäftigungsgrades ist hier jedenfalls eingehalten, und Letztere könnte verwaltungsgerichtlich ohnehin nicht rückgängig gemacht werden (E. 4).

· --- · Stichworte: · ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES BEFANGENHEIT BESCHÄFTIGUNGSGRAD KETTENDIENSTVERHÄLTNIS KÜNDIGUNG MITTELSCHULLEHRER/-IN PENSENREDUKTION PERSONALRECHTLICHE BESCHWERDE RECHTSVERZÖGERUNG ÜBRIGES ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT · Rechtsnormen: · Art. 29 BV § 3 MBVO § 15 MBVO § 6 MSV § 8 MSV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2