Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV.2018.00383 • SVG ZH IV.2018.00383 KI-generiert

Appeal Dismissed Due to Withdrawal with Costs Awarded in Child Allowance Dispute

Geschäftsnummer IV.2018.00383
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A litigant appealed a decision concerning the non-payment of a child's allowance related to the father's disability pension for two months, but subsequently withdrew the appeal before a substantive decision on the merits could be made. The court, finding the matter settled due to the withdrawal, dismissed the proceedings and, because the case involved disability insurance benefits, ordered the appellant to bear the associated court costs of 200 Swiss Francs.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG, Art. 46 BGG, Art. 42 BGG; Appeal Dismissed Due to Withdrawal with Costs Awarded in Child Allowance Dispute: The court, finding the matter settled due to the withdrawal, dismissed the proceedings and, because the case involved disability insurance benefits, ordered the appellant to bear the associated court costs of 200 Swiss Francs.

Schlagwörter

KI-generiert
Kinderzulage Versicherungsleistungsentzug Streitgegenstand Invalidenrentenzahlung Zahlungsauftrag Sozialversicherungsverfahren Rückzug der Beschwerde.

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 69 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)

This provision was cited to justify that the procedure is subject to costs because it concerns the granting of Invalidity Insurance benefits.

Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG

Cited in conjunction with Art. 82 ff. BGG regarding the possibility to appeal the decision to the Federal Supreme Court.

Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG

Cited as the basis for the possibility to file an appeal to the Federal Supreme Court within 30 days.

Art. 46 BGG

Cited to specify the periods during which the appeal deadline is suspended.

Art. 42 BGG

Cited to detail the formal requirements for the statement of appeal to be submitted to the Federal Supreme Court.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich

IV.2018.00383

I. Kammer

Sozialversicherungsrichter Spitz als Referent

Gerichtsschreiber Würsch

Verfügung vom 16. Juli 2018

in Sachen

X.___

Beschwerdeführerin

gegen

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle

Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich

Beschwerdegegnerin

1. X.___ erhob am 22. April 2018 Beschwerde (Urk. 1) gegen die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, vom 10. April 2018, welche die Nachzahlung der Kinderrente ihrer Tochter Y.___ zur ganzen Invalidenrente des Vaters für die Monate Februar und März 2018 betrifft. Nachdem der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. April 2018 (Urk. 3) Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort sowie der vollständigen Akten angesetzt worden war, teilte diese am 2. Mai 2018 telefonisch mit, dass sie nicht feststellen könne, auf welchen Entscheid sich die Beschwerdeführerin beziehe. Innert der in der Folge mit Verfügung vom 7. Mai 2018 (Urk. 4) angesetzten Nachfrist reichte die Beschwerdeführerin den angefochtenen Entscheid ein (Urk. 5), worauf der IV-Stelle mit Verfügung vom 17. Mai 2018 (Urk. 8) erneut eine 30-tägige Frist eingeräumt wurde, um zur Beschwerde Stellung zu nehmen und die Akten einzureichen. Mit Beschwerdeantwort vom 22. Juni 2018 (Urk. 11) schloss die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde, worüber die Versicherte mit Verfügung vom 25. Juni 2018 (Urk. 13) orientiert wurde. Gleichzeitig wurde ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet. Mit Schreiben vom 6. Juli 2018 (Urk. 15) zog die Beschwerdeführerin die Beschwerde vom 22. April 2018 gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 10. April 2018 zurück.

Demnach ist die Beschwerde als durch Rückzug erledigt abzuschreiben.

2. Da es im vorliegenden Verfahren um die Bewilligung oder Verweigerung von Leistungen der Invalidenversicherung geht, ist das Verfahren kostenpflichtig. Die Gerichtskosten sind nach dem Verfahrensaufwand und unabhängig vom Streitwert festzulegen (Art. 69 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung [IVG]) und auf Fr. 200.-- anzusetzen. Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens sind sie der Beschwerdeführerin aufzuerlegen.

Der Referent verfügt:

1. Der Prozess wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Rechnung und Einzahlungsschein werden der Kostenpflichtigen nach Eintritt der Rechtskraft zugestellt.

3. Zustellung gegen Empfangsschein an:

- X.___

- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle

- Bundesamt für Sozialversicherungen

sowie an:

- Gerichtskasse (im Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft)

4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat (Art. 42 BGG).

Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich

Der Gerichtsschreiber

Würsch