Mother's Standing to Sue for Adult Daughter's Support
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a case concerning spousal support following divorce, the court addressed the standing of the mother to sue for maintenance on behalf of her already adult daughter, finding that once the child reaches majority, she must pursue her own support claims, rendering the mother's prior legal representation (processual standing) in the divorce and provisional measures proceedings obsolete. Consequently, the court held that the mother lacked the necessary passive legal standing (Passivlegitimation) in the current proceedings regarding the daughter's support contribution, leading to the dismissal of the father's related request.
Legislator-Regeste
KI-generiertMother's Standing to Sue for Adult Daughter's Support: 3.a) Die Tochter war bei Klageeinleitung in Bezug auf das Hauptverfahren bereits volljährig. Für die Prüfung ihres Unterhaltsanspruchs ist daher ausschliesslich eine Prozessführung in ihrem eigenen Namen möglich; eine Prozessstandschaft der Mutter im Scheidungsverfahren und damit auch im Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahme besteht nicht mehr (BGE 142 III 78 E. 3; Zogg, Das Kind im familienrechtlichen Zivilprozess, in: FamPra.ch 2017, 404, 448). Die Mutter ist im vorliegenden Verfahren bezüglich des Unterhaltsbeitrags ihrer Tochter also nicht passivlegitimiert und das entsprechende Begehren des Ehemanns ist daher abzuweisen (Vogel/Spühler, Grundriss des Zivilprozessrechts, 206).
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Publikationsplattform St.Galler Gerichte
Fall-Nr.: FS.2016.8 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)
Publikationsdatum: 19.06.2017 Entscheiddatum: 19.06.2017
Entscheid Kantonsgericht, 19.06.2017 Passivlegitimation beim Volljährigenunterhalt (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 19. Juni 2017, FS.2016.8; noch nicht rechtskräftig).
Aus den Erwägungen:
(…)
3.a) Die Tochter war bei Klageeinleitung in Bezug auf das Hauptverfahren bereits volljährig. Für die Prüfung ihres Unterhaltsanspruchs ist daher ausschliesslich eine Prozessführung in ihrem eigenen Namen möglich; eine Prozessstandschaft der Mutter im Scheidungsverfahren und damit auch im Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahme besteht nicht mehr (BGE 142 III 78 E. 3; Zogg, Das Kind im familienrechtlichen Zivilprozess, in: FamPra.ch 2017, 404, 448). Die Mutter ist im vorliegenden Verfahren bezüglich des Unterhaltsbeitrags ihrer Tochter also nicht passivlegitimiert und das entsprechende Begehren des Ehemanns ist daher abzuweisen (Vogel/Spühler, Grundriss des Zivilprozessrechts, 206).
© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/1