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6B_769/2025 KI-generiert

Discontinuation of criminal appeal proceedings concerning penal order opposition withdrawal upon appellant withdrawal

Geschäftsnummer 6B_769/2025
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Supreme Court ordered the dismissal of the proceedings due to the formal withdrawal of the appeal by the appellant, leaving the lower instance cantonal court judgment regarding the opposition to a penal order for misuse of a telecommunications installation untouched. The appellant had challenged a cantonal court decision concerning the withdrawal of an opposition to a penal order, but subsequently withdrew the federal appeal itself. The decision was rendered pursuant to the standard procedural rules governing the discontinuation of proceedings upon withdrawal of the legal remedy, without the imposition of court costs.

Legislator-Regeste

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Discontinuation of criminal appeal proceedings concerning penal order opposition withdrawal upon appellant withdrawal: Die Beschwerde vom 15. September 2025 (Poststempel) gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern vom 29. Juli 2025 wurde mit Eingabe vom 14. Oktober 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

Schlagwörter

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Einsprache gegen Strafbefehl Rückzug der Einsprache (Missbrauch einer Fernmeldeanlage usw.) Einstellung des Verfahrens Rückzug des Rechtsvorschlags prozessleitende Verfügungen Ausnahme von Recht Widerruf des bedingten Strafvollzugs Abschluss der Strafuntersuchung
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Volltext

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_769/2025

Verfügung vom 16. Oktober 2025

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Muschietti, als präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

*gegen*

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Postfach 3439, 6002 Luzern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzug der Einsprache (Missbrauch einer Fernmeldeanlage usw.); Rückzug,

Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, 1. Abteilung, vom 29. Juli 2025 (2N 25 105).

Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:

1.

Die Beschwerde vom 15. September 2025 (Poststempel) gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern vom 29. Juli 2025 wurde mit Eingabe vom 14. Oktober 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. Oktober 2025

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Muschietti

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill