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Wald • BG AG Wald KI-generiert

Forestry Structure Location and Public Interest Assessment

Geschäftsnummer Wald
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

When assessing the conformity of forestry structures and facilities in a forest, courts must examine their purpose and operational necessity, balancing public interests against the proposed forest location. The court must determine if there are substantial reasons for placing the structure in the forest rather than a building zone and if this forest location offers significant advantages. The assessment must ensure that public interests affected by the chosen forest site are safeguarded.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Forestry Structure Location and Public Interest Assessment: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei der Beurteilung der Nutzungsordnungskonformität von im Wald vorgesehenen forstlichen Bauten und Anlagen sowohl der Zweck als auch die betriebsund forstwirtschaftliche Notwendigkeit im einzelnen zu prüfen und zudem eine Interessenabwägung vorzunehmen ist. Dabei ist zu untersuchen, ob ausreichende Gründe für einen Standort im Waldareal sprechen und ob dieser Standort gegenüber einem Standort innerhalb der Bauzone als wesentlich vorteilhafter erscheint. Ausserdem hat die Interessenabwägung die Wahrung der von der Standortwahl innerhalb des Waldes betroffenen öffentlichen Interessen sicherzustellen.

Schlagwörter

KI-generiert
öffentliches Gebäude Gründe des öffentlichen Interesses Fällung von Bäumen Umweltverträglichkeitsprüfung Planauflage Bauzone Nutzungskonformität von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald.
KI-generiert

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Volltext

Wald Nutzungskonformität von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald.

Sachverhalt kein

Aus den Erwägungen Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei der Beurteilung der Nutzungsordnungskonformität von im Wald vorgesehenen forstlichen Bauten und Anlagen sowohl der Zweck als auch die betriebsund forstwirtschaftliche Notwendigkeit im einzelnen zu prüfen und zudem eine Interessenabwägung vorzunehmen ist. Dabei ist zu untersuchen, ob ausreichende Gründe für einen Standort im Waldareal sprechen und ob dieser Standort gegenüber einem Standort innerhalb der Bauzone als wesentlich vorteilhafter erscheint. Ausserdem hat die Interessenabwägung die Wahrung der von der Standortwahl innerhalb des Waldes betroffenen öffentlichen Interessen sicherzustellen.

Entscheid des Bundesgerichts (123 II 509 Erw. 4) vom 28.05.1997