Contract Award: Relevance and Timeliness of References
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertWhen evaluating references as a criterion for awarding a contract, deductions are warranted if the submitted reference projects are only partially comparable to the advertised service or are outdated. The court reasoned that while references are meant to demonstrate relevant experience, the awarding authority may rate closer matches more favorably, but significant discrepancies in complexity or a lack of recent examples justify a reduced score.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission: Referenzen als Zuschlagskriterium – Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3). – Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).
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KI-generiertVolltext
Submission: Referenzen als Zuschlagskriterium
– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).
Urteil des Verwaltungsgerichts (VGE) III/9 vom 28. Februar 2013 (WBE.2012.438)
Aus den Erwägungen
3.3.3.
Mit der Angabe von Referenzobjekten soll insbesondere auch belegt werden, dass ein Anbieter über die nötige Erfahrung für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags verfügt. Ein Interessent, der sich für einen bestimmten Auftrag bewirbt, wird naheliegenderweise zunächst diejenigen Referenzobjekte aufführen, die dem zu vergebenden Auftrag möglichst gleich oder jedenfalls verwandt sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist es zulässig, dass die Vergabebehörde Referenzobjekte, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen, besser bewertet als weniger einschlägige Referenzobjekte. Abzüge bei der Bewertung sind beispielsweise dann angezeigt, wenn die ausgeführten Referenzobjekte zum grossen Teil hinsichtlich Bedeutung, Komplexität, Schwierigkeitsgrad etc. nicht mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind oder wenn die Referenzliste kaum aktuelle Referenzen enthält (VGE III/6 vom 27. Februar 2012 [WBE.2012.20], S. 8 mit Hinweisen; vgl. auch VGE III/8 vom 27. Februar 2012 [WBE.2011.409], S. 11).
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