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HA.2005.00012 • OG AG HA.2005.00012 KI-generiert

Deportation Detention Orders Upheld Despite Provisional Nationality, Marriage Plans, and Procedural Claims

Geschäftsnummer HA.2005.00012
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld detention orders for individuals facing deportation. In one case, a provisional recognition of nationality did not negate doubts about the feasibility of deportation, thus not constituting a ground for release. In another, a planned marriage did not render detention disproportionate because the wedding date was uncertain and required documents were still pending, meaning the marriage would not occur for several months. A third case concerned the proper adherence to procedural requirements for granting the right to be heard before or during detention.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit der Haftanordnung Die Haftanordnung erweist sich trotz beabsichtigter Heirat des Gesuchsgegners als verhältnismässig, da noch kein Trauungstermin feststeht, die Prüfung und Beglaubigung der zur Eheschliessung vorausgesetzten Dokumente noch pendent ist und mit einem entsprechenden Ergebnis frühestens in einigen Monaten gerechnet werden kann (Erw. II/6).

Schlagwörter

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Ausschaffungshaft vorläufige Freilassung Staatsangehörigkeit prozessleitende Verfügungen Visa, Asyl, Einwanderung usw Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft
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Volltext

2005 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 437

I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

97 Ausschaffungshaft; Haftbeendigungsgrund Die vorläufig nur provisorische Anerkennung des Gesuchsgegners als Staatsangehöriger von Nigeria durch eine nigerianische Delegation bedeutet nicht, dass Zweifel an der Durchführbarkeit des Vollzugs der Wegweisung bestehen. Unter diesen Umständen liegt auch kein Haftbeendigungsgrund vor (Erw. II/2b).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

26. September 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.A.

betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00047).

98 Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit der Haftanordnung Die Haftanordnung erweist sich trotz beabsichtigter Heirat des Gesuchsgegners als verhältnismässig, da noch kein Trauungstermin feststeht, die Prüfung und Beglaubigung der zur Eheschliessung vorausgesetzten Dokumente noch pendent ist und mit einem entsprechenden Ergebnis frühestens in einigen Monaten gerechnet werden kann (Erw. II/6).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

11. März 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen T.S.B.

betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00012).

99 Ausschaffungshaft; Gewährung des rechtlichen Gehörs

- Einhaltung der Frist zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 23 KV (Erw. II/2a)

- Inhalt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 15 EGAR i.V.m.

§ 2 VZwAR (Erw. II/2b).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

7. Juni 2005 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen D.J. betreffend Haftüberprüfung (HA.2005.00025).