Detention Facility Obligations: Opening Hours and Vegetarian Meals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn the first case, the court held that if administrative reasons prevent the opening of detention cells during the day for individuals in deportation custody, they must be transferred to facilities where cell doors can be opened, or they must be released. In the second case, the court ruled that detained individuals who are vegetarian are entitled to a specifically prepared vegetarian meal, and it is insufficient to simply remove the meat from a standard meal.
Legislator-Regeste
AmtlichAusschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichen Gründen Sofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüber zu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden. Ist eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.).
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 401
83 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichen Gründen Sofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüber zu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden.
Ist eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.).
Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
5. Dezember 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen B.A.
betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2008.125).
84 Durchsetzungshaft; Haftbedingungen Vegetarier haben Anspruch auf ein speziell vegetarisches Menu. Es ist insbesondere nicht zulässig, vom regulären Menu lediglich das Fleisch zu entfernen (E. II./3.).
Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
23. April 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.M. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2008.40).