Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3 B 37/12, 3 B 37/12 (3 C 27/12) KI-generiert

Timing of damage compensation for compulsory heirs under FG/BFG: entitlement upon property return or share realization

Geschäftsnummer 3 B 37/12, 3 B 37/12 (3 C 27/12)
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The BVerwG 3rd Senate reversed the lower court’s refusal and granted leave to appeal, finding the case to possess fundamental legal significance, thereby allowing the revision appeal to proceed. The dispute concerns a challenge against the recovery of compensation payments for expulsion damages, specifically questioning the timing of the damage offset for compulsory heirs under the Federal Compensation Law. The core legal issue requiring clarification is whether compulsory heirs acquire the right to damage compensation under § 349 in conjunction with § 342 Abs. 3 LAG simultaneously with the return of property or compensation payment to the statutory heirs, or only upon the subsequent realization of their compulsory share claim, as determined by the interplay of § 17 Abs. 5 FG and § 16 Abs. 1 BFG.

Legislator-Regeste

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§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Timing of damage compensation for compulsory heirs under FG/BFG: entitlement upon property return or share realization: Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, ob in Fällen, in denen die Feststellung von Anspruchsschäden von Pflichtteilsberechtigten nach § 17 Abs. 5 FG i.V.m. § 16 Abs. 1 BFG als anteiliger Miteigentumsschaden erfolgt ist, die Pflichtteilsberechtigten den Schadensausgleich nach § 349 i.V.m. § 342 Abs. 3 LAG bereits mit der Eigentumsrückgabe oder Entschädigungsleistung an die Erben erlangen oder erst mit Realisierung ihres Pflichtteilsanspruchs.

Schlagwörter

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Entschädigungsberechtigung Erbenrechte Herausgabe des Eigentums gesetzlicher Anspruch Schadensminderungspflicht Vorrang der Steuerforderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Feststellung von Vertreibungsschäden von Pflichtteilsberechtigten; Rückforderung von Ausgleichsleistungen; Zeitpunkt des Schadensausgleichs; Revisionszulassung

[GRUENDE]

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, ob in Fällen, in denen die Feststellung von Anspruchsschäden von Pflichtteilsberechtigten nach § 17 Abs. 5 FG i.V.m. § 16 Abs. 1 BFG als anteiliger Miteigentumsschaden erfolgt ist, die Pflichtteilsberechtigten den Schadensausgleich nach § 349 i.V.m. § 342 Abs. 3 LAG bereits mit der Eigentumsrückgabe oder Entschädigungsleistung an die Erben erlangen oder erst mit Realisierung ihres Pflichtteilsanspruchs.