Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3 B 37/11, 3 B 37/11 (3 C 32/11) KI-generiert

Ground handling service selection: weighting of tender criteria and admissible influence of committee and works council votes

Geschäftsnummer 3 B 37/11, 3 B 37/11 (3 C 32/11)
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Administrative Court allowed the appeal for revision to proceed, determining that the legal dispute possesses fundamental significance. The case involves a challenge to an airport authority's selection decision for a ground handling service provider, specifically contesting the weighting and application of tender criteria. The decisive legal basis concerns the interpretation of the Ground Handling Service Regulation, particularly the permissible discretion in assigning weight to previously listed tender criteria and the legally admissible significance of user committee, airport operator, and works council recommendations in such selection decisions.

Legislator-Regeste

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§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Ground handling service selection: weighting of tender criteria and admissible influence of committee and works council votes: Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Fragen zu klären, mit welchem Gewicht bei einer Auswahlentscheidung nach § 7 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) die in der vorangegangenen Ausschreibung ohne nähere Gewichtung aufgeführten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen sind und welche Bedeutung bei der Auswahlentscheidung den in der Ausschreibung als eines der Kriterien genannten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates beigemessen werden darf.

Schlagwörter

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Auswahlkriterien Anfechtung von Verwaltungsverfügungen Luftfahrtrecht Revisionsgründe Auslegung von Urteilen Erneute Prüfung der Angebote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Luftverkehrsrecht; Auswahl zwischen Bodenabfertigungsdienstleistern; Revisionszulassung

[GRUENDE]

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Fragen zu klären, mit welchem Gewicht bei einer Auswahlentscheidung nach § 7 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) die in der vorangegangenen Ausschreibung ohne nähere Gewichtung aufgeführten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen sind und welche Bedeutung bei der Auswahlentscheidung den in der Ausschreibung als eines der Kriterien genannten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates beigemessen werden darf.