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3 B 20/11, 3 B 20/11 (3 C 28/11) KI-generiert

Compensation calculation for student monthly tickets under § 45a PBefG: deductibility of revenue from network access rides outside school hours and routes

Geschäftsnummer 3 B 20/11, 3 B 20/11 (3 C 28/11)
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Administrative Court (BVerwG) dismissed the defendant's complaint for leave to file a revision, ruling in favor of the plaintiff on the procedural question by granting fundamental significance to the case under § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. The dispute concerns public passenger transport law, specifically the calculation of compensation owed to operators for student monthly tickets issued under a network access agreement, where the operator challenged whether the full revenue from ticket sales must be counted or if a portion attributable to usage outside school hours and beyond the home-to-school route should be deducted. The decisive legal issue, which remains open for the subsequent revision proceeding, is the interpretation of §§ 45a Abs. 1 and 2 PBefG regarding the specific method of calculating the compensation amount when a public service obligation includes broader access rights than strictly necessary for education.

Legislator-Regeste

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§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Compensation calculation for student monthly tickets under § 45a PBefG: deductibility of revenue from network access rides outside school hours and routes: Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrags gemäß § 45a Abs. 1 und 2 PBefG die Einnahmen aus dem Verkauf von Schülermonatskarten in voller Höhe anzusetzen sind oder ob davon der Teil der Einnahmen abzusetzen ist, der aufgrund einer Netzöffnung auf Fahrten entfällt, die die Inhaber einer solchen Schülermonatskarte außerhalb der eigentlichen Ausbildungszeiten und über die Strecke zwischen ihrem Wohnort und der Ausbildungsstätte hinaus in Anspruch nehmen dürfen.

Schlagwörter

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Berechnung der Schadenersatzforderung Öffentlicher Verkehrsdienst öffentlich-rechtliche Leistung Recht auf Bildung Verwaltungsbeschwerde öffentliche Dienststelle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Personenbeförderung; Schülermonatskarten; Höhe der Ausgleichspflicht; Revisionszulassung

[GRUENDE]

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrags gemäß § 45a Abs. 1 und 2 PBefG die Einnahmen aus dem Verkauf von Schülermonatskarten in voller Höhe anzusetzen sind oder ob davon der Teil der Einnahmen abzusetzen ist, der aufgrund einer Netzöffnung auf Fahrten entfällt, die die Inhaber einer solchen Schülermonatskarte außerhalb der eigentlichen Ausbildungszeiten und über die Strecke zwischen ihrem Wohnort und der Ausbildungsstätte hinaus in Anspruch nehmen dürfen.