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2 B 73/16, 2 B 73/16 (2 C 10/17) ECLI:DE:BVerwG:2017:060317B2B73.16.0 KI-generiert

Time-bar of objections to competitor appointment and applicant's duties in unadvertised civil service recruitment

Geschäftsnummer 2 B 73/16, 2 B 73/16 (2 C 10/17)
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Administrative Court ordered the admission of the plaintiff's appeal, permitting the case to proceed on the merits. The dispute concerned a public servant's claim to procedural rights in a recruitment process, specifically challenging the selection and appointment of competitors following the employer's failure to publish a job vacancy. The court held that the question of under which circumstances and at what point a counter-objection against the selection and appointment of competitors becomes time-barred (Verwirkung) is of fundamental importance for legal development. The decision hinges on the doctrine of estoppel/verwirkung regarding oppositions to competitor appointments, as well as the clarification of the obligations (Obliegenheiten) incumbent upon a public servant to pursue a possible right to recruitment procedures in situations where the employer did not formally advertise the position.

Legislator-Regeste

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§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Time-bar of objections to competitor appointment and applicant's duties in unadvertised civil service recruitment: Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt ein gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten gerichteter Widerspruch verwirkt ist, grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Verfahren gibt dem Senat darüber hinaus Gelegenheit, die einem Beamten zur Verfolgung eines möglichen Bewerbungsverfahrensanspruchs treffenden Obliegenheiten in den Fallkonstellationen zu klären, in denen der Dienstherr eine Stellenausschreibung unterlassen hat.

Schlagwörter

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Beamtenrechte Verfahrensrügen Anwaltszulassung Auswahlverfahren öffentliche Dienststelle Berufsverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Revisionszulassung; Widerspruchsverwirkung gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten; Obliegenheiten bei Bewerbungsverfahrensanspruch im Fall einer unterbliebenen Stellenausschreibung

[GRUENDE]

Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt ein gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten gerichteter Widerspruch verwirkt ist, grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Verfahren gibt dem Senat darüber hinaus Gelegenheit, die einem Beamten zur Verfolgung eines möglichen Bewerbungsverfahrensanspruchs treffenden Obliegenheiten in den Fallkonstellationen zu klären, in denen der Dienstherr eine Stellenausschreibung unterlassen hat.

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG; die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG.