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V B 3/24 ECLI:DE:BFH:2025:B.300725.VB3.24.0 KI-generiert

Tax exemption under § 5(1) No. 9 KStG lost upon corporate dissolution?; applicability of ten-year statute for amending assessments of dissolved entities

Geschäftsnummer V B 3/24
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Court of Finance (BFH) permitted the taxpayer's appeal to admission of the revision, thereby reversing the lower court's refusal to allow the appeal. The dispute concerns the loss of corporate income tax exemption under § 5(1) No. 9 KStG for a corporation undergoing dissolution and liquidation, as well as the application of the ten-year limitation period for amending tax assessments under § 175(1) sentence 1 No. 2 AO in conjunction with §§ 61(3) sentence 2 and 63(2) AO in the context of a dissolved entity. The decisive legal issue is whether the act of dissolution itself necessitates the loss of tax exemption and whether the standard ten-year statute of limitations applies to tax periods ending within that timeframe prior to dissolution.

Legislator-Regeste

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§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 63 Abs. 2 AO; Tax exemption under § 5(1) No. 9 KStG lost upon corporate dissolution?; applicability of ten-year statute for amending assessments of dissolved entities: Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

Schlagwörter

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Abgabenbefreiungen Steuer vom Unternehmungsgewinn Revision der Steuerveranlagung Verjährungsfrist steuerrechtliche Unternehmensliquidation juristische Person
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Volltext

(Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KörperschaftsteuergesetzesKStG) im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft

[LEITSATZ]

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen, ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind, zugelassen.

[TENOR]

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2023 - 13 K 1127/22 K wird die Revision zugelassen.

[GRUENDE]

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen,

ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes führen

sowie

ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind,

zugelassen.

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).