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1 BvR 665/25 ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250526.1bvr066525 KI-generiert

Blanket recusal of all court judges without specific bias circumstances; evidentiary insufficiency of general allegations

Geschäftsnummer 1 BvR 665/25
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court dismissed the constitutional complaint without a reasoned decision and rejected the applicant's motion for recusal against all judges of the Court as evidently inadmissible. The dispute arose from an attempt to challenge the composition of the adjudicating panel by requesting the recusal of the entire bench, which failed to identify specific circumstances justifying a suspicion of partiality. The Court held that a recusal motion containing only generic arguments, or one directed indiscriminately against all judges without citing particular facts indicative of bias, is evidently inadmissible under established case law; consequently, the court proceeded to decide the merits of the constitutional complaint in the same order, relying on § 93d(1) Sentence 3 of the Federal Constitutional Court Act (BVerfGG) to forego a written justification for the non-acceptance of the complaint, resulting in a final and unappealable decision against the applicant.

Legislator-Regeste

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§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Blanket recusal of all court judges without specific bias circumstances; evidentiary insufficiency of general allegations: Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Schlagwörter

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Ausstandsbegehren ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen Beweisverfügungen Befangenheit des Richters substantiierte Begründung Trennungsklage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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BVerfGE 142, 9
BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ), ist offensichtlich unzulässig.
BVerfGE 159, 132
BVerfGE 159, 132 - Wahlprüfungsbeschwerde 19/VII - Richterablehnung und Besetzungsrüge; BVerfG, Beschluss der 3.
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Volltext

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche Richter des BVerfG

[TENOR]

Das Ablehnungsgesuch gegen sämtliche Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

Das Ablehnungsgesuch ist wegen offensichtlicher Unzulässigkeit zu verwerfen. Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Befangenheitsgesuchs kann die Sachentscheidung gemeinsam mit der Entscheidung über das Befangenheitsgesuch ergehen.

Ein Ablehnungsgesuch, das nur Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ), ist offensichtlich unzulässig. Hier kann dahinstehen, ob das bereits deshalb der Fall ist, weil sich das Gesuch pauschal gegen sämtliche Richter des Bundesverfassungsgerichts richtet (vgl. BVerfGE 159, 132 - Wahlprüfungsbeschwerde 19/VII - Richterablehnung und Besetzungsrüge; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2022 - 2 BvQ 66/22 -, Rn. 1). Der Beschwerdeführer benennt jedenfalls keine Umstände, die die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen könnten.

Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.