Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 BvR 128/23 ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231211.1bvr012823 KI-generiert

Failure of constitutional complaint for insufficient disclosure regarding denial of civil hearing postponement

Geschäftsnummer 1 BvR 128/23
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Constitutional Court dismissed the constitutional complaint without a hearing and rejected the applicant's motion for reinstatement, upholding the lower court's decision in the underlying civil proceedings. The dispute centered on the denial of a request to postpone a hearing in a civil case; the applicant failed to meet the statutory time limit for filing the constitutional complaint and did not sufficiently demonstrate that the delay occurred without fault. The Court held the complaint inadmissible due to insufficient reasoning, finding the factual description too vague to permit a responsible constitutional review despite preliminary doubts about the postponement denial, thereby relying on § 93d BVerfGG to omit further grounds and declaring the decision final.

Legislator-Regeste

KI-generiert

§ 93 Abs. 1 BVerfGG, § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Failure of constitutional complaint for insufficient disclosure regarding denial of civil hearing postponement: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt hat, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG gehindert war. Zudem ist die Nachholung der versäumten Prozesshandlung bis heute nicht erfolgt.

Schlagwörter

KI-generiert
ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen Zivilrechtsstreitigkeit Vorverfahren Beweislosigkeit Einreichungszeitpunkt Ausschluss der öffentlichen Verhandlung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung in einem Zivilverfahren - unzureichende Beschwerdebegründung

[TENOR]

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt hat, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG gehindert war. Zudem ist die Nachholung der versäumten Prozesshandlung bis heute nicht erfolgt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nicht den gesetzlichen Darlegungsanforderungen genügt und daher unzulässig ist. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken an der Ablehnung der Terminsverlegung ist die Sachverhaltsschilderung zu lückenhaft, als dass sie eine verantwortbare verfassungsrechtliche Prüfung zuließe.

Von einer weiteren Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.