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2 BvR 305/19 ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200204.2bvr030519 KI-generiert

Fixation of attorney fee subject matter value in constitutional complaint proceedings via double statutory minimum

Geschäftsnummer 2 BvR 305/19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court set the value in dispute for attorney services at €10,000, a final and unappealable determination. The case involved the fixation of the subject matter value in a constitutional complaint proceeding, where the court assessed the objective significance of the matter and the scope and difficulty of the legal representation. Under § 37(2) sentence 2 and § 14(1) of the Legal Services Act (RVG), the court applied the standard rule of doubling the statutory minimum value, finding no special circumstances justifying a higher assessment.

Legislator-Regeste

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§ 14 Abs. 1 RVG; Fixation of attorney fee subject matter value in constitutional complaint proceedings via double statutory minimum: Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG. Danach war der Gegenstandswert auf das Doppelte des gesetzlichen Mindestwerts festzusetzen. Weder die objektive Bedeutung der Sache noch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit weisen im vorliegenden Fall Besonderheiten auf, die Anlass zur Festsetzung eines höheren Wertes geben.

Schlagwörter

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Honorarfestsetzung Streitgegenstand Streitwertberechnung gesetzliche Vertretung Mindeststrafe ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

[TENOR]

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

[GRUENDE]

Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG. Danach war der Gegenstandswert auf das Doppelte des gesetzlichen Mindestwerts festzusetzen. Weder die objektive Bedeutung der Sache noch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit weisen im vorliegenden Fall Besonderheiten auf, die Anlass zur Festsetzung eines höheren Wertes geben.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.