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2 BvR 1139/19 ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191107.2bvr113919 KI-generiert

Denial of legal aid for constitutional complaint due to absence of necessity for professional legal assistance

Geschäftsnummer 2 BvR 1139/19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court of Germany (Second Senate, Second Chamber) denied the applicant's application for legal aid and the assignment of counsel. The dispute concerned an isolated application for legal aid intended to support a planned constitutional complaint aimed at compelling a criminal investigation against the applicant's mother. The Court ordered the rejection of the request because the applicant failed to demonstrate that he was unable to effectively assert his rights without professional legal assistance, as the written submission showed he possessed the capability to present the facts and his interests independently. The decisive legal basis was the requirement under German procedural law that legal aid must be necessary for the proper conduct of the proceedings, which is presumed not to be met if the party can adequately represent themselves.

Legislator-Regeste

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Denial of legal aid for constitutional complaint due to absence of necessity for professional legal assistance: Mit seinem - isolierten - Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde will der Antragsteller ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter erzwingen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist jedoch abzulehnen, weil weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller daran gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Ausweislich der Antragsschrift ist er durchaus in der Lage, den Sachverhalt und seine Interessen darzustellen.

Schlagwörter

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unentgeltliche Rechtspflege verfassungsmässige Anforderung Strafanzeige Prozessleitung Demonstrationsrecht Verfassungsbeschwerde im Ausland
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Volltext

Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung

[TENOR]

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

[GRUENDE]

Mit seinem - isolierten - Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde will der Antragsteller ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter erzwingen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist jedoch abzulehnen, weil weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller daran gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Ausweislich der Antragsschrift ist er durchaus in der Lage, den Sachverhalt und seine Interessen darzustellen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.