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2 BvQ 50/19 ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20190523.2bvq005019 KI-generiert

Interim relief for extramural medical treatment or free physician choice: rejection due to insufficient substantiation and failure to submit underlying proceedings records.

Geschäftsnummer 2 BvQ 50/19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court rejected the applicant's request for interim relief, leaving the applicant in an unfavorable position regarding the requested medical treatment. The dispute involved a detainee's application for an order permitting medical care outside of the detention facility or the free choice of a physician. The court found the application failed due to a lack of sufficient substantiation, specifically noting that the applicant did not present a coherent set of facts or submit the underlying procedural documents and lower court decisions necessary to demonstrate that the pending constitutional complaint was neither inadmissible nor obviously unfounded, rendering a responsible constitutional review impossible.

Legislator-Regeste

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Interim relief for extramural medical treatment or free physician choice: rejection due to insufficient substantiation and failure to submit underlying proceedings records: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass die in der Hauptsache in Aussicht gestellte Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2). Ein zusammenhängender Sachverhalt lässt sich dem Antrag nicht entnehmen. Der Antragsteller hat zudem weder Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren noch die durch das Landgericht in dieser Sache erlassene Entscheidung beigelegt oder inhaltlich wiedergegeben. Ohne diese Unterlagen ist eine verantwortbare verfassungsrechtliche Prüfung nicht möglich.

Schlagwörter

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medizinische Behandlung Vorläufiger Rechtsschutz hängiges Verfahren Haftprüfung prozessleitende Verfügungen Rüge verfassungsmässiger Rechte
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Volltext

Ablehnung einer einstweiligen Anordnung: Auf die einstweilige Gewährung einer ärztlichen Behandlung außerhalb der Vollzugsanstalt bzw freie Arztwahl gerichteter Eilantrag mangels hinreichender Substantiierung erfolglos

[TENOR]

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass die in der Hauptsache in Aussicht gestellte Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2). Ein zusammenhängender Sachverhalt lässt sich dem Antrag nicht entnehmen. Der Antragsteller hat zudem weder Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren noch die durch das Landgericht in dieser Sache erlassene Entscheidung beigelegt oder inhaltlich wiedergegeben. Ohne diese Unterlagen ist eine verantwortbare verfassungsrechtliche Prüfung nicht möglich.

[GRUENDE]

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.