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1 BvR 216/18 ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180509.1bvr021618 KI-generiert

Constitutional complaint challenging refusal of effective legal remedy

Geschäftsnummer 1 BvR 216/18
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court declined to accept the constitutional complaint for decision, thereby leaving the lower court's rulings in force. The petitioner challenged judicial decisions on the grounds that they violated the right to effective legal remedy before state courts. The Court held that the contested decisions did not infringe Article 2 Paragraph 1 in conjunction with Article 20 Paragraph 3 of the Basic Law, referencing a same-day decision in a parallel case for further substantiation, and deemed the matter unchallengeable.

Legislator-Regeste

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Art. 20 Abs. 3 GG, § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Constitutional complaint challenging refusal of effective legal remedy: Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Zur weiteren Begründung wird insoweit auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.

Schlagwörter

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Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen Prozessrecht verfassungsmässiger Grundsatz Streitgegenstand Verfassungsänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Volltext

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

[TENOR]

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Zur weiteren Begründung wird insoweit auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.

Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.