Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 BvR 1882/17 ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180509.1bvr188217 KI-generiert

Constitutional challenge to pension recalculation: failure to establish violation of effective legal protection or gender equality under the Basic Law

Geschäftsnummer 1 BvR 1882/17
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Constitutional Court declined to accept the constitutional complaint, leaving the lower court decisions in force and rendering the ruling final. The dispute concerned challenges to the recalculation of pension entitlements, where the complainants alleged a violation of the right to effective legal protection and gender equality. The Court held that the specialized courts' decisions were constitutionally unobjectionable, finding no breach of Article 2(1) in conjunction with Article 20(3) of the Basic Law regarding effective legal protection, and noting that the principle of gender equality under Article 3(2) and 3(1) of the Basic Law must be considered in any future regulatory adjustments to pension calculations, but no violation was established in the specific instance.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 20 Abs. 3 GG, § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Constitutional challenge to pension recalculation: failure to establish violation of effective legal protection or gender equality under the Basic Law: Die fachgerichtlichen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere liegt keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte vor (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Desgleichen ist nicht erkennbar, inwiefern das Gebot der Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG) vorliegend verletzt wäre; es wird im Rahmen einer Neuregelung der Berechnung von Rentenansprüchen zu berücksichtigen sein.

Schlagwörter

KI-generiert
verfassungsmässige Rechtsgleichheit Rentenneuberechnung erworbener Anspruch Verfassungsbeschwerde im Ausland Vorsorgeausgleich bei Scheidung Verfassungsänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert

Zitierte Rechtsprechung

KI-generiert
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

[TENOR]

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

Die fachgerichtlichen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere liegt keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte vor (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Desgleichen ist nicht erkennbar, inwiefern das Gebot der Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG) vorliegend verletzt wäre; es wird im Rahmen einer Neuregelung der Berechnung von Rentenansprüchen zu berücksichtigen sein.

Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.