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2 BvC 2/18 ECLI:DE:BVerfG:2018:cs20180322.2bvc000218 KI-generiert

Disqualification of a judge for bias in an electoral review proceeding: substantive inadequacy of the recusal request

Geschäftsnummer 2 BvC 2/18
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court dismissed the motion for recusal of a judge as inadmissible, ruling that the requester failed to provide sufficient grounds. The dispute arose in an electoral review proceeding where the motion alleged a suspicion of bias; however, the Court found the submissions entirely unsuited to substantiate such a suspicion. Applying the doctrine that the judge does not recuse themselves from deciding on their own recusal motion unless a concrete suspicion of bias is demonstrably present, the Court held the request unsubstantiated and therefore inadmissible.

Legislator-Regeste

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Disqualification of a judge for bias in an electoral review proceeding: substantive inadequacy of the recusal request: Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Das dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Ablehnungsgesuch enthält lediglich Ausführungen, die zur Darlegung einer Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller gänzlich ungeeignet sind; er ist deshalb auch von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17 -, juris).

Schlagwörter

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Ausstandsbegehren Befangenheit des Richters ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen Revisionsgrund Gültigkeit von Wahlen Trennungsklage

Zitierte Rechtsprechung

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Volltext

Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Richterablehnungsgesuchs im Wahlprüfungsverfahren in ursprünglicher Senatsbesetzung

[TENOR]

Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Das dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Ablehnungsgesuch enthält lediglich Ausführungen, die zur Darlegung einer Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller gänzlich ungeeignet sind; er ist deshalb auch von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17 -, juris).