Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2 BvQ 86/17 ECLI:DE:BVerfG:2017:qk20171220.2bvq008617 KI-generiert

Interim suspension of extradition to Russia: substantive substantiation of the underlying constitutional complaint as a prerequisite for provisional relief

Geschäftsnummer 2 BvQ 86/17
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Constitutional Court rejected the applicant's request for a provisional order seeking the suspension of his extradition to the Russian Federation. The dispute concerned a standing (isolated) application for interim relief under the German Basic Law, where the applicant challenged the imminent execution of his expulsion. The court ruled that the application failed because the applicant did not substantiate that the underlying main case application was neither inadmissible nor obviously unfounded, a mandatory prerequisite for granting interim protection in such procedural contexts.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Interim suspension of extradition to Russia: substantive substantiation of the underlying constitutional complaint as a prerequisite for provisional relief: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

Schlagwörter

KI-generiert
Auslieferungsverfahren vorsorgliche Einstellung Vorläufiger Rechtsschutz verfassungsmässige Anforderung Verfassungsbeschwerde im Ausland Sistierung des Einbürgerungsverfahrens
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt

[TENOR]

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.