Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 BvR 754/17 ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170510.1bvr075417 KI-generiert

Constitutional complaint and judicial recusal dismissed for lack of adequate substantiation of bias and inadmissibility

Geschäftsnummer 1 BvR 754/17
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Constitutional Court rejected a constitutional complaint without further reasoning and dismissed a recusal request against three judges, thereby denying the applicant's relief. The applicant challenged a lower court's decision via constitutional complaint and simultaneously filed a recusal motion against three specific judges, alleging bias; the Court found the recusal request obviously inadmissible because it lacked adequate grounds to substantiate the concern of bias, and dismissed the constitutional complaint as inadmissible, invoking the provision allowing for a decision without further justification. The decision relied on procedural admissibility standards under § 93d BVerfGG for non-acceptance of the complaint and established that obviously inadmissible recusal requests do not exclude the concerned judges from deciding on the motion itself.

Legislator-Regeste

KI-generiert

§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Constitutional complaint and judicial recusal dismissed for lack of adequate substantiation of bias and inadmissibility: Das Ablehnungsgesuch gegen die "Bundesverfassungsrichter (m/w) Kirchhof, Masing, Bauer" ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

Schlagwörter

KI-generiert
Ausstandsbegehren Befangenheit des Richters ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen Wandelungsrecht Trennungsklage Verfassungsmäßigkeit der Gesetze

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert

Zitierte Rechtsprechung

KI-generiert
BVerfGE 131, 239
BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung - Zurückweisung eines mangels tauglicher Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

[TENOR]

1. Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

1. Das Ablehnungsgesuch gegen die "Bundesverfassungsrichter (m/w) Kirchhof, Masing, Bauer" ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

2. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.