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1 BvR 2046/16 ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161206.1bvr204616 KI-generiert

Denial of biological father's contact rights with child living with legal parents due to loyalty conflicts and failure of substantiation for constitutional complaint

Geschäftsnummer 1 BvR 2046/16
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Constitutional Court declined to accept the constitutional complaint, leaving the lower court’s denial of the complaint in force. The dispute involved a biological father’s application under § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB for contact rights with his child, who lived with the legal parents, where the lower court rejected the request based on the high degree of tension between the father and the legal parents and the risk of loyalty conflicts harming the child’s welfare. The Court found the complaint inadmissible due to insufficient substantiation under § 23 Abs. 1 Satz 2 and § 92 BVerfGG, as the complainer failed to adequately address the lower court’s constitutionally sound reasoning that the child’s welfare precluded contact to protect against loyalty conflicts, and did not sufficiently demonstrate a violation of procedural constitutional requirements.

Legislator-Regeste

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§ 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 92 BVerfGG, § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG; Denial of biological father's contact rights with child living with legal parents due to loyalty conflicts and failure of substantiation for constitutional complaint: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung des Antrags des biologischen Vaters nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB auf Umgang mit seinem im Familienverband der rechtlichen Eltern lebenden Kind.

Schlagwörter

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verfassungsmässige Anforderung elterlicher Konflikt Adoptionsrecht Verletzung von Verfahrensrechten Anspruch auf Kenntnis der Abstammung Demonstrationsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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BVerfGE 89, 48
nur BVerfGE 89, 48 ; 155 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 130, 1 m.w.N.).
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Volltext

Nichtannahmebeschluss: kein Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit im Familienverband der rechtlichen Eltern lebendem Kind bei fehlender Kindeswohldienlichkeit aufgrund der Gefahr von Loyalitätskonflikten - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

[TENOR]

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[GRUENDE]

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung des Antrags des biologischen Vaters nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB auf Umgang mit seinem im Familienverband der rechtlichen Eltern lebenden Kind.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung genügt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 89, 48 ; 155 ; 99, 84 ; 105, 252 ; 130, 1 m.w.N.). Der Beschwerdeführer hat sich nicht mit der selbständig tragenden - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Erwägung des Beschwerdegerichts auseinandergesetzt, dass mit Blick auf das hochgradig zerrüttete und belastete Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und den (rechtlichen) Eltern zum Schutz des Kindes vor Loyalitätskonflikten die Kindeswohldienlichkeit von Umgängen mit dem leiblichen Vater nicht bejaht werden kann. Zudem lässt sich der Beschwerdebegründung nicht hinreichend entnehmen, dass verfassungsrechtlich gebotene verfahrensbezogene Anforderungen nicht beachtet wurden.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.