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2 BvR 133/10 KI-generiert

2 BvR 133/10 · BVerfG 2. Senat

Geschäftsnummer 2 BvR 133/10
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Legislator-Regeste

KI-generiert

2 BvR 133/10 · BVerfG 2. Senat: Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

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Volltext

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

[TENOR]

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.