Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2 BvR 1057/22 ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240407.2bvr105722 KI-generiert

Ex officio correction of factual inaccuracy in prior favorable chamber decision regarding non-executed procedural order

Geschäftsnummer 2 BvR 1057/22
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Constitutional Court issued a non-appealable Chamber decision ordering the ex officio correction of the reasoning in a prior favorable chamber decision of February 7, 2023. The case involved a procedural dispute concerning administrative litigation where the initial decision's recital incorrectly stated that a reminder letter regarding the submission of a statement of claim was sent to the complainant's legal representative but not forwarded to the complainant. The court corrected this factual inaccuracy to clarify that a signed order from January 15, 2021, intended to remind the complainant to submit the statement of claim, was simply not executed by the Administrative Court of Frankfurt am Main due to an oversight. The legal basis for this action is the court's power to correct material or factual errors in its own decisions ex officio to ensure the accuracy of the judicial record.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Ex officio correction of factual inaccuracy in prior favorable chamber decision regarding non-executed procedural order: Die Gründe zu I. des Beschlusses vom 7. Februar 2023 werden aus den Gründen des Anhörungsschreibens vom 27. November 2023 von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 4 anstelle von „Mit Schreiben vom 15. Januar 2021 erinnerte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers an die Vorlage der Klagebegründung. Dieses Erinnerungsschreiben wurde jedoch nicht an den Beschwerdeführer übersandt.“ heißt „Eine abgezeichnete Verfügung vom 15. Januar 2021, mit welcher der Beschwerdeführer an die Vorlage der Klagebegründung erinnert werden sollte, wurde aufgrund eines Versehens vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nicht ausgeführt.“.

Schlagwörter

KI-generiert
Berichtigung des Kanzleifehlers prozessleitende Verfügungen Kanzleiversehen nicht-administrative Streitigkeit Sachverhaltsgrundlage Revision eines Entscheids
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Kammerbeschluss: Berichtigung im Sachbericht eines stattgebenden Kammerbeschlusses

[TENOR]

Die Gründe zu I. des Beschlusses vom 7. Februar 2023 werden aus den Gründen des Anhörungsschreibens vom 27. November 2023 von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 4 anstelle von „Mit Schreiben vom 15. Januar 2021 erinnerte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers an die Vorlage der Klagebegründung. Dieses Erinnerungsschreiben wurde jedoch nicht an den Beschwerdeführer übersandt.“ heißt „Eine abgezeichnete Verfügung vom 15. Januar 2021, mit welcher der Beschwerdeführer an die Vorlage der Klagebegründung erinnert werden sollte, wurde aufgrund eines Versehens vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nicht ausgeführt.“.

[GRUENDE]

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.